Bundesrat soll nach Ansicht einer Länder- und Gewerkschaftsinitiative gegen die geplante höhere Einkommensgrenze für Minijobs stimmen.

Kiel/Hamburg/Schwerin. Eine norddeutsche Länder- und Gewerkschaftsinitiative hat den Bundesrat aufgefordert, die von der CDU/CSU/FDP-Mehrheit im Bundestag beschlossene Ausweitung der Minijobs erst einmal zu stoppen. Der Bundesrat solle am 23. November gegen die Gesetzesvorlage, die Einkommensgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro anzuheben, Einspruch erheben, forderten am Montag die SPD-geführten Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und der DGB-Nord. Nicht versicherungspflichtige Jobs bedeuteten für viele Menschen Unsicherheit, zwängen oft zum staatlichen Aufstocken und zudem sei Altersarmut vorprogrammiert. Die Nord-Länder und der DGB forderten die Einführung flächendeckender Mindestlöhne.

Das Mini-Jobber-Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Sollte dieser aber Einspruch erheben, muss über das Gesetz erneut im Bundestag abgestimmt werden. Notwendig ist die absolute Mehrheit.

Die Ausweitung der Minijobs „ist ein Irrweg, der die lohnabhängigen Menschen nicht in sichere Arbeitsverhältnisse führen wird“, heißt es. Die Maßnahme werde den Anteil prekärer Beschäftigung im Norden erhöhen.

Die Arbeitnehmer bräuchten endlich den gesetzlichen Mindestlohn und den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. „Weil der Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP der Wille und die Kraft fehlen, um eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, entschließen sich immer mehr Bundesländer, durch Vergabe- und Tariftreuegesetze sowie eigene Mindestlohnregelungen ein wenig mehr Gerechtigkeit herbeizuführen“, heißt es in der Erklärung. Unter anderem hat auch die schleswig-holsteinische Landesregierung von SPD, Grünen und SSW solche Regelungen auf den Weg gebracht.

Viele Minijobber wünschten sich einen ordentlichen Arbeitsplatz mit Versicherungsbeiträgen vom ersten Euro an, betonten die Initiatoren des Vorstoßes. Einen weiteren Missbrauch der Minijob-Möglichkeiten dürfe es nicht geben. Die Arbeitnehmer bräuchten „endlich Löhne, von denen sie leben können“.

Nur wenige der geringfügig Beschäftigten nutzen nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) die bisherige 400-Euro-Regelung überhaupt voll aus. Von den 7,5 Millionen Minijobbern hatten im vergangenen Jahr demnach nur 52 Prozent im Schnitt zwischen 301 und 400 Euro verdient. Bei allen übrigen Minijobern seien es unter 300 Euro gewesen; zwölf Prozent verdienten mit ihrem Minijob sogar nur maximal 100 Euro, zeigen die BA-Zahlen.

Hamburgs Arbeitssenator Detlef Scheele rief die Ländervertreter im Bundesrat auf, sich in der Plenumssitzung am 23. November „eine Wende zugunsten guter Arbeit und fairer Bezahlung einzuleiten“. Seine Schweriner Amtskollegin Manuela Schwesig betonte, „Die Ausweitung der Minijobs löst keine Probleme, sondern schafft neue“. Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Reinhard Meyer (alle drei SPD) kritisierte, „der Vorstoß der Bundesregierung missachtet die Arbeitnehmerinteressen und ihren Anspruch auf eine existenzsichernde Beschäftigung“. Uwe Polkaehn, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord (DGB Nord) warnte: „Vor allem Frauen werden in die Armutsfalle tappen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro angehoben wird. Denn Minijobs bedeuten nicht nur Minilöhne, sondern auch Minirenten.“