Minijobber sollen ab 2013 dann 50 Euro mehr im Monat verdienen dürfen. Beitrag zur Rente sinkt auf 18,9 Prozent.
Minijobber sollen künftig bis zu 450 Euro im Monat verdienen dürfen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin, die Verdienstgrenze Anfang 2013 anzuheben. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab. Sie warf der Regierung Inkonsequenz vor.
Außerdem winkte der Bundestag die Absenkung des Rentenbeitragssatzes von 19,6 auf 18,9 Prozent durch. Die Beitragssenkung zum Wahljahr entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen um mehr als 5,4 Milliarden Euro. SPD, Linksfraktion und Grüne sprachen sich dagegen aus und plädierten dafür, die Rücklage der Rentenkasse von derzeit etwa 28 Milliarden Euro weiter aufzustocken.
Die SPD hatte in der Entscheidung über die Mini-Jobs eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Opposition hielt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einhellig vor, sie mache ein Gesetz gegen ihre eigenen politischen Ziele. Minijobs schadeten der Gleichberechtigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, verschärften den Fachkräftemangel und seien mitverantwortlich für mehr prekäre Beschäftigung, mehr Niedriglöhne und mehr Altersarmut.
Mehrere Rednerinnen zitierten Studien im Auftrag der Bundesregierung sowie den Bundesgleichstellungsbericht, der zu dem Ergebnis kommt, Minijobs wirkten sich äußerst negativ auf die Erwerbsbiografien von Frauen aus. Von der Leyen schaltete sich nicht in die Debatte ein.
Union und FDP verteidigten das Gesetz. Die Verdienstmöglichkeiten seien seit 2003 nicht erhöht worden und würden nun angepasst. Viele Menschen wollten Minijobs. Für Studenten, Rentner und Frauen seien sie ein gute Möglichkeit dazuzuverdienen und eine Alternative zur Schwarzarbeit.
Die Opposition warf Union und FDP vor, mit der Anhebung der Verdienstgrenze eine unsinnige und teure Regelung zur Rentenversicherung zu verknüpfen. Danach sollen Minijobber künftig die Renten-Pauschale des Arbeitgebers auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken, sofern sie dies nicht ausdrücklich ablehnen. Bisher ist es umgekehrt.
Von der Leyens Gesetzesvorlage geht aber zugleich davon aus, dass 90 Prozent der Minijobber die Aufstockung ablehnen werden, um den Beitrag zu sparen. Diana Golze von der Linksfraktion rechnete vor, dass eine Frau bei vollem Rentenbeitrag und 45 Jahren in einem 450-Euro-Minijob eine Rente von 205,70 Euro monatlich erwürbe. Minijobber, die nicht in die Rente einzahlen, erwerben damit aber auch keine Ansprüche bei Invalidität oder auf Reha-Leistungen.
Für Minijobs zahlen die Beschäftigten weder Steuern noch Sozialbeiträge, der Bruttolohn entspricht dem Nettolohn. Die Arbeitgeber führen pauschal zwei Prozent Steuern ab und 28 Prozent an Kranken- und Rentenkassen. In Deutschland arbeiten gegenwärtig 7,3 Millionen Menschen in einem Minijob. Von ihnen verdienen sich 2,5 Millionen zu ihrem Hauptjob etwas dazu.
4,8 Millionen haben nur den Minijob. Von ihnen beziehen eine halbe Million Menschen aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Zwei Drittel der Minijobber sind weiblich. Rentner sowie Studenten und Schüler machen jeweils 20 Prozent der Minijobber aus. Nur eine Minderheit von rund 1,8 Millionen Minijobbern schöpft gegenwärtig die Verdienstgrenze von 400 Euro aus. Die Mehrheit bleibt deutlich darunter.