Die beiden Rocker aus Polen und Hamburg sind nach der erfolglosen Suche nach einer angeblich einbetonierten Leiche bei Kiel wieder frei.

Kiel/Altenholz. Nach der Aufhebung von Haftbefehlen als Folge der vergeblichen Leichensuche in Altenholz bei Kiel sind zwei Hells Angels aus dem Gefängnis entlassen worden. Wie dpa am Mittwoch aus informierten Kreisen erfuhr, handelt es sich um einen im Juni in Polen festgenommenen Rocker und einen Rocker aus dem Raum Hamburg. Wegen der abgerissenen Lagerhalle müssen die Ermittlungsbehörden nach dpa-Informationen mit Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro rechnen. Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) stärkte unterdessen den Ermittlungsbehörden den Rücken und lobte deren Arbeit.

Die Suche in Altenholz nach dem seit mehr als zwei Jahren vermissten Tekin Bicer sei kein Rückschlag im Kampf gegen die Rockerkriminalität. „Staatsanwaltschaft und Polizei haben in jeder Phase rechtsstaatlich korrekt und hoch professionell gearbeitet“, sagte Breitner nach einem Gespräch mit Beamten der Sonderkommission „Rocker“ am Mittwoch im Landeskriminalamt in Kiel. Die Sicherheitsbehörden hätten gar nicht anders handeln können. Dass Spuren nicht immer zu konkreten Ergebnissen führten und Verdachtsmomente im Laufe von Ermittlungen ausgeräumt würden, gehöre zur Normalität polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit.

Die beiden Hells Angels verließen am Dienstagnachmittag die Justizvollzugsanstalten in Itzehoe beziehungsweise Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte selbst die Aufhebung der Haftbefehle beantragt und die Freilassungen angeordnet, nachdem die fast siebenwöchige, aber vergebliche Suche nach der vermuteten Leiche in der Lagerhalle am Dienstag eingestellt worden war. Der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft, ein aus der Szene ausgestiegener Rocker, hatte ausgesagt, durch Hörensagen habe er erfahren, dass Hells Angels den Türken ermordet und die Leiche in der Lagerhalle einbetoniert hätten.

Auch ein Haftbefehl gegen den früheren Präsidenten der inzwischen verbotenen Kieler Hells Angels sei aufgehoben worden, sein Mandat sei aber weiterhin in Haft, sagte der Kieler Rechtsanwalt Michael Gubitz am Mittwoch. Hierfür habe er nur völliges Unverständnis. Denn Grundlage für die Haft seien allein weitere Vorwürfe des Hauptbelastungszeugen, dessen Angaben sich aber bei der Leichensuche in Altenholz eben nicht bestätigt hätten.

Wegen der abgetragenen Lagerhalle liegen bislang noch keine Anträge auf Schadenersatz vor. „Wenn Anträge vorliegen, wird über sie entschieden“, sagte die Kieler Oberstaatsanwältin Birgit Heß am Mittwoch. Die Eigentümerin der Halle – es soll sich um eine Partnerin eines Hells Angel handeln – hatte dem Vernehmen nach dort Material für den Handel mit Tätowierungen gelagert.

Im Kampf gegen Rockkriminalität bleibt es laut Breitner bei der Null-Toleranz-Strategie: „Es gibt keinen Grund, davon nur einen Millimeter abzuweichen.“ Polizei und Staatsanwaltschaft würden weiterhin jeden noch so kleinen Ermittlungsansatz mit Nachdruck und Konsequenz verfolgen. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass die Beweislage in den laufenden strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Rockerkriminalität zu Verurteilungen führen werde. „Polizei und Staatsanwaltschaft werden jedenfalls alles dafür tun“, sagte der Minister.

Er erinnerte an die vom Innenministerium ausgesprochenen Vereinsverbote gegen die Hells Angels in Flensburg und Kiel sowie die Bandidos Neumünster. Das Verbot des Flensburger Charters wurde erst vor kurzem vom Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt. Für ein bundesweites Vereinsverbot der Hells Angels bleibe es - unabhängig vom aktuellen Ermittlungsergebnis – weiterhin schwierig, die notwendigen länderübergreifenden Strukturen gerichtsfest nachzuweisen. Die Zuständigkeit dafür liege beim Bundesinnenminister. (dpa/abendblatt.de)