Elmshorn. Formulierung in erster Kreis-Verordnung sorgt für enorme Unruhe bei den Vereinen. Landrat Stolz übermittelt spätabends gute Nachrichten

Die Dynamik dieses Themas ist enorm. Noch in der vergangenen Nacht hat Landrat Oliver Stolz bei den Sportvereinen im Kreis Pinneberg für große Erleichterung gesorgt. Nach Rückversicherung beim Sozialministerium und dem Landkreistag teilte der Landrat dem Kreissportverbands-Geschäftsführer Karsten Tiedemann schriftlich mit, dass die Corona-Allgemeinverfügung des Kreises, in der die Gruppengrößen von zehn Personen festgelegt wurden, auf Sportflächen und nicht gesamte Sportanlagen anzuwenden sei.

Zuvor waren die Inhalte des grundlegenden Landes-Erlasses von einigen Kommunen so streng ausgelegt worden, dass Breitensportvereine bei der Zehnergrenze für Gesamtanlagen ihren Betrieb praktisch hätten einstellen müssen. „Nun können zum Beispiel in einer abtrennbaren Dreifeldersporthalle auch drei Trainingseinheiten mit jeweils zehn Personen stattfinden“, erläutert Tiedemann die Tragweite der neuen Formulierung, die den Vereinen so manche Last von den Schultern nimmt.

60 Vereinsvertreter haben den KSV am Montag kontaktiert

Die Aufregung war groß, nachdem übers Wochenende hinweg die Inhalte der seit Montag geltenden Verordnung publik wurden: Der Akku des Mobiltelefons wurde an seine Kapazitätsgrenze getrieben; der Festnetz-Apparat auf seinen Schreibtisch blieb kaum eine Minute ungenutzt. Den Montag hatte Karsten Tiedemann durchgehend mit Kommunikation verbracht. Der Geschäftsführer im Kreissportverband Pinneberg war Berater, Kummerkasten und Seelsorger in einer Person. Seine Gesprächspartner waren aus gutem Grund nicht mehr weit vom Zustand der Verzweiflung entfernt.

„Bis ungefähr 18 Uhr hatten sich 60 Vertreter von Sportvereinen gemeldet“, sagte Tiedemann über das Anruferaufkommen am ersten Geltungstag der neuen Kreisverordnung zur Bekämpfung des Corona-Pandemiegeschehens. Allen Anrufern gemein: die Frage, ob und was sie ihren Mitgliedern an Kursen und Betätigungsmöglichkeiten anbieten dürfen.

Die Problematik lag in den besagten. vermeintlich simplen simplen Wort verborgen: Das Regelwerk des Kreises, das sich zwingend an Formulierungen der Landesverordnung anlehnt, benutzte bei der Festsetzung des Zehn-Personen-Limits für die Anzahl gleichzeitig Sport ausübender Personen den Begriff Anlage. Nicht Sportfläche.

Die Vereine fordern schnelle Handlungssicherheit

Eine Katastrophe für Breitensportvereine, die den Mitgliedern ein verlässliches Angebot an Freizeit- und Gesundheitssport zu bieten haben. Arne Hirsch, Geschäftsführer des Elmshorner MTV, lieferte ein Beispiel, wie schnell ein Verein mit einem Mal an seine Grenzen stoßen würde. „Wir haben hier im Freibereich der Vereinsanlage 16 Sportflächen eingerichtet, alle mit Abstand zueinander. Nach unserem Verständnis sind alle für sich gesehen Sportanlagen“, sagt Hirsch. „Die buchstabengetreue Auslegung der Verordnung hätte aber nahe gelegt, dass die Flächen als eine einzige Anlage gelten. Wir brauchten also schnelle Handlungssicherheit.“ Die ist nun gegeben.

Diese Information zu liefern oder gar eine Neuformulierung der Regeln zu erwirken, hatte Tiedemann dem Landessportverband als dringlichste Aufgabe übermittelt. „Leider war man sich in Kiel dieser spezifischen Problematik bis zu unserer Intervention nicht bewusst gewesen.“

Immerhin hatte der LSV bereits am frühen Abend in einer Pressemitteilung betont, „dass auch in dieser schwierigen Phase der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Gesundheitssport nicht auf der Strecke bleiben dürfe.“ Man werde sich also bei der Landesregierung für eine Anhebung der Zehn-Personen-Grenze einsetzen. Mit Erfolg.