Kreis Pinneberg. Maskenpflicht für alle Schüler auch im Unterricht, an Bahnhöfen und in Fußgängerzonen, Alkoholverbot, Sonderregeln für Helgoland: Der Überblick.

Der Kreis Pinneberg hat wie erwartet am Wochenende die wichtige 50er-Marke bei den Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche gerissen. Damit treten ab sofort strengere Corona-Regeln in Kraft. Von Donnerstag bis Sonntag registrierte das Gesundheitsamt 47 zusätzliche Fälle – 39 am Sonnabend und 38 am Sonntag. Im Sonnabend-Wert sind allerdings auch die Zahlen vom Freitag enthalten. Wie berichtet, hatte es Schwierigkeiten bei der Übertragung gegeben, sodass zum Ende der Woche eine Meldung ausgeblieben war.

Die wichtige Grenze der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen, bei deren Überschreiten strengere Regeln angebracht sind, liegt für den Kreis Pinneberg bei 157. Am Sonntagabend lag dieser Wert mit 175 deutlich darüber. Das sind 55,7 Fälle pro 100.000 Einwohner. Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Patienten hat sich um vier erhöht.

Verschärfte Maskenpflicht, Sperrstunde, strengere Auflagen für Helgoland-Besucher – diese Regeln gelten nun im Kreis Pinneberg:

Maskenpflicht:

Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige an der Schule tätige Personen müssen auch innerhalb der Unterrichtsräume und anderen den Kohorten zugewiesenen Bereichen eine Maske tragen. Damit gelten diese Regelungen jetzt auch für Grundschulen. Für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 waren sie bereits landesweit seit den Herbstferien in Kraft.

Im öffentlichen Raum gilt die Maskenpflicht künftig in Elmshorn im Bereich des Bahnhofs einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen und des Bahnhofsvorplatzes. Dazu gehörten der westliche Eingangsbereich von der Königstraße und der östliche Eingangsbereich bis zur Mühlenstraße und Zuwegung zur Parkpalette am Tarasconer Weg. Am kommenden Sonntag, wenn die Geschäfte öffnen, wird sie auf Marktstraße, Alter Markt, Damm, Königsstraße, Peterstraße, Querstraße, Ladenstraße und in der Holstenstraße ausgeweitet. In Pinneberg gilt sie ebenfalls im Bereich des Bahnhofs einschließlich der Bahnsteige, der Bahnunterführungen und des Bahnhofsumfeldes bis einschließlich des Busbahnhofs südwestlich der Rockvillestraße, ebenso rund um den Tornescher Bahnhof. In Uetersen ist freitags von 7 bis 14 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung rund um die Fußgängerzone, den Wochenmarkt und die Parkpalette obligatorisch.

Treffen:

Grundsätzlich dürfen nur noch höchstens zehn Personen zusammenkommen, egal, ob im privaten Raum oder in der Öffentlichkeit. Das gilt auch für Veranstaltungen aller Art, bei denen den Teilnehmern kein fester Sitzplatz zugewiesen ist. Ausgenommen ist die Schule. Gibt es zugewiesene Sitzplätze, liegt die Obergrenze der Besucher von Beispielsweise Konzerten, Vorträgen, Lesungen, Theaters und Kinos bei 100. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltungen drinnen oder draußen stattfinden.

Sport:

An einem Training dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Für Sportveranstaltungen liegt die maximale Zahl der zugelassenen Menschen bei 100.

Gastronomie/Alkohol:

Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés müssen um 23 Uhr schließen und dürfen erst um 6 Uhr morgens wieder öffnen. Während der Sperrstunde ist der Verkauf von Alkohol überall im Kreis Pinneberg verboten.

Helgoland:

Für Helgoland gelten diese Regelungen ebenfalls. Darüber hinaus unterliegt die Einreise auf Insel besonderen Beschränkungen. Der Zutritt ist allen Personen verboten, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, dass zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet durch das RKI eingestuft ist oder die aus touristischen Gründen einreisen. Die Ausnahmen von diesem Zutrittsverbot sind in der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Das heißt: Besucher müssen ein bei Betreten des Schiffes oder Flugzeugs ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist, sich dann auf direktem Weg in Quarantäne begeben und ein zweites negatives Testergebnis frühestens fünf Tage nach der Einreise vorweisen. Touristen brauchen nur das erste Testergebnis. Die Einreise aus beruflichen Gründen oder für Familienbesuche ist erlaubt. Weiterhin ist für die Einreise ein Einreisedokument auszufüllen. Außerdem gilt in weiten Teilen Helgolands eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für die Zeit von 10 bis 17 Uhr.

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind am heutigen Montag in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum kommenden Sonntag, 1. November. Sie können verlängert werden.