Pinneberg. Gleich zwei Haftbefehle liegen gegen 37 Jahre alten Mann vor. Lange galt er als untergetaucht. Jetzt gelang der Zugriff in Pinneberg.
Drei Jahre lang war der Aufenthalt eines verurteilten Betrügers unbekannt. Jetzt wurde der Mann von Bundespolizisten am Bahnhof Pinneberg gefasst – aufgrund einer zufälligen Kontrolle.
Am Mittwoch um 16.45 Uhr befand sich eine Streife der Bundespolizei auf dem Gelände des Pinneberger Bahnhofs, als diese auf den 37 Jahre alten Mann aufmerksam wurde. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle – und bewiesen damit den richtigen Riecher: Denn nach Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass ihr Gegenüber gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde.
Bahnhof Pinneberg: Zwei Staatsanwaltschaften interessierten sich für Festgenommenen
Zwei Staatsanwaltschaften interessierten sich für den in Lübeck wohnhaften Mann, der wegen Betrugs und Urkundenfälschung zur Fahndung ausgeschrieben war. Die erste Verurteilung hatte er 2021 wegen Betrugs kassiert.
Ein Jahr später folgte die zweite Verurteilung wegen Urkundenfälschung. Die dann gebildete Gesamtstrafe belief sich auf eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Gezahlt hatte sie der 37-Jährige nie. Stattdessen war er untergetaucht, war seit drei Jahren unbekannten Aufenthalts.
- 350 Polizisten: Razzia wegen Drogenhandel und Geldwäsche im Kreis Pinneberg
- Brand Schenefeld: Großfeuer am Stadtzentrum - viele Notrufe wegen dichten Rauchs
- Polizei sucht Gentleman-Trickser: Adretter Täter knöpft 15 Wedelern Geld ab
Das änderte sich mit der vorläufigen Festnahme am Mittwochnachmittag in Pinneberg. Die Bundespolizisten nahmen den Lübecker mit zur Dienststelle und gaben ihm die Gelegenheit, die gegen ihn verhängte Geldstrafe zu bezahlen.
Festnahme am Bahnhof: Mann kann Geldsumme nicht begleichen
So viel Geld hatte der 37-Jährige weder dabei noch verfügte er über die geforderte Summe. Auch in seinem Bekannten- und Verwandtenkreis konnte er das Geld nicht auftreiben, sodass ihn sein Weg in eine Justizvollzugsanstalt führte. Dort muss der Mann nun die ersatzweise verhängte Freiheitsstrafe absitzen. In 55 Tagen kommt er dann wieder auf freien Fuß.