Moorrege. Ermittler haben sich zur Ursache festgelegt. Warum Blitzableiter für Ein- und Zweifamilienhäuser nur als Ausnahme vorgeschrieben sind.
Nach dem Totalverlust eines historischen Reetdachhauses in Moorrege durch ein Feuer hat die Kripo sich festgelegt: „Wir gehen laut den jetzigen Erkenntnissen davon aus, dass ein Blitzeinschlag den Brand ausgelöst hat“, so Polizeisprecher Lars Brockmann auf Abendblatt-Anfrage.
Um 8.22 Uhr am Montag ging die Alarmmeldung in der Einsatzstelle in Elmshorn ein. Kurz zuvor, da sind sich die Brandermittler inzwischen sicher, soll ein Blitz in das reetgedeckte Dach des am Deichweg gelegenen Zwei-Familien-Hauses eingeschlagen sein.
Moorrege: Polizei ist sicher – Blitzeinschlag zerstört Reetdachhaus
Nur wenig später war eine starke Rauchentwicklung aus dem Dachstuhl zu sehen. Die Feuerwehr warnte die Bevölkerung über die Warnapp NINA und zog nach und nach ein großes Aufgebot an Kräften zusammen. In der Spitze kämpften mehr als 200 Feuerwehrleute aus diversen Kreis-Wehren gegen die Flammen.
Jedoch vergeblich. Erst als das Dach an mehreren Stellen geöffnet und das abgebrannte Reet und die Dachbalken mittels eines Baggers und eines THW-Krans entfernt wurden, kamen die Wehrleute an die darunter verborgenen Brandnester heran.
Feuer nach Blitzeinschlag: Innenangriff für Feuerwehr zu gefährlich
Da war es zu spät. Im Innern des alten Hauses hatten sich mehrere Brandherde gebildet. Ein Innenangriff der Feuerwehr war nicht möglich, er war schlicht zu gefährlich.
Das abgetragene Reet wurde mittels THW-Radlader auf einer angrenzenden Wiese auseinandergezogen und nochmals abgelöscht. Letztlich brannte das in der Nähe der Klappbrücke gelegenen Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Ein Bagger riss die Reste des Gebäudes ein, um an die weiteren Brandnester zu gelangen.
Feuer nach Blitzeinschlag: Gebäude verfügte offenbar nicht über Ableitung
Das Gebäude, das nicht unter Denkmalschutz stand, verfügte ganz offenbar nicht über einen Blitzableiter. Dieser ist jedoch auch nicht vorgeschrieben und wird – auch bei Neubauten – nur selten eingebaut.
So sind Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Blitzableiter zu montieren. Gesetzlich vorgeschrieben sind Blitzableiter nur für bestimmte Gebäude nach einer bauwerksbezogenen Risikoabschätzung.
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So müssen öffentliche Gebäude mit einer Höhe von über 20 Metern und Hochhäuser bei entsprechender Bewertung mit einem Blitzableiter versehen sein. Auch besonders hoch und exponiert gelegene Häuser müssen Eigentümer meist mit dem Blitzschutz ausrüsten.
Feuer nach Blitzeinschlag: Überspannung ist ein häufiges Risiko
Laut der Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Blitzableiter für normale Wohnimmobilien nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Kirchen und Krankenhäuser müssen jedoch mit Blitzableitern ausgestattet sein.
Das Risiko, dass der Blitz in Häuser mit Hartdächern einschlägt, gilt als gering. Das Risiko indirekter Blitzeinschläge liegt ungleich höher. Die Folge ist häufig eine Überspannung, die elektrische Geräte am Leitungsnetz zerstören kann.