Elmshorn. Die Streife wollte eigentlich nur einen E-Roller-Fahrer kontrollieren, dann kam es etwas anders. Und es war nicht ihr einziger Fang.

Kiloweise Drogen im Wert von etwa 30.000 Euro: Einer Streife des Polizeireviers Elmshorn ist ein Zufallstreffer im Kampf gegen die Betäubungsmittelkriminalität in der Stadt gelungen. Dabei wollten die Beamten nur den Fahrer eines E-Roller kontrollieren, der mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs war.

Der junge Mann, ein 24 Jahre alter Elmshorner, war nach Polizeiangeben am Freitag gegen 21 Uhr mit seinem Gefährt an der Hafenspange auffällig geworden. Ein Drogentest verlief bei der Kontrolle positiv auf Kokain.

Polizei Elmshorn findet Drogen in Form kleiner weißer Päckchen

Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten zudem mehrere kleine Päckchen mit weißem Pulver und mehr als 1000 Euro Bargeld. Das weitergehende Interesse der Ermittler war geweckt.

Der junge Mann räumte unumwunden ein, dass es sich bei der Substanz um Kokain handeln sollte. Für die Polizei erhärtete sich dadurch der Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln. Die Polizisten nahmen den verdächtigen daraufhin vorläufig fest.

Drogen: Wohnungsdurchsuchung bringt drei Kilogramm Amphetamin ans Licht

Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Einsatzkräfte dann größere Mengen Drogen und Bargeld. Den Angaben nach handelt es sich um knapp dreieinhalb Kilogramm Amphetamin, dessen Straßenverkaufswert bei schätzungsweise 30.000 Euro liegen dürfte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft führten die Ermittler den 24-Jährigen beim Amtsgericht Itzehoe vor. Durch das Gericht wurde Haftbefehl erlassen, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Ebenfalls am Freitagabend stoppte die gleiche Streife übrigens gegen 18:30 Uhr einen Transporter in der Gärtnerstraße. Während der Kontrolle ergab sich bei dem 30-jährigen Fahrer der Verdacht des Drogeneinflusses. Ein auf der Wache durchgeführter Urintest bestätigte den Verdacht und schlug positiv auf THC (Cannabis) an. Die Beamten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten die Weiterfahrt.