Elmshorn. 36.000 Euro stehen im ersten Halbjahr 2022 für Klimaschutz zur Verfügung. Wer sich bewerben kann – und was dafür nötig ist.

Ab dem 1. Januar 2022 können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Institutionen wieder Anträge für Fördergeld aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn und ihrer Umlandgemeinden einreichen. „Die Vergabe der insgesamt 36.000 Euro, die im ersten Halbjahr bereitstehen, erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung“, sagt Elmshorns Klimaschutzmanager Markus Pietrucha. Das bedeutet: Sollten mehr Anträge eingereicht werden als Geld zur Verfügung steht, entscheidet der frühere Eingangszeitpunkt über den Zuschlag.

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Insgesamt stehen im Fördertopf 72.000 Euro zur Verfügung. Aufgrund der Rekordnachfrage im vergangenen Jahr wird es diesmal zwei Förderfenster geben. Gefördert werden beispielsweise Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Lastenräder für Unternehmen oder Gründächer. Voraussetzung ist, dass die Projekte im Elmshorner Stadtgebiet oder in den direkten Umlandgebieten umgesetzt werden.

Anträge können per E-Mail an klimaschutzfonds.de oder per Post an die Geschäftsstelle Klimaschutzfonds, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Postfach 82 08 in 25382 Elmshorn eingereicht werden. Informationen stehen unter www.elmshorn.de zu Verfügung.