Pinneberg. Falschparker geht in Pinneberg gegen Bescheid vor, weil die Stadt Zeugen unkonkret benenne – und er bekommt teilweise recht.

Er will kurz Besorgungen erledigen, als er am 6. Juni 2017 an der Friedrich-Ebert-Straße in Pinneberg parkt. Fünf Wochen später hält Theo Klapp einen Bescheid aus der Stadtverwaltung in den Händen. Was der promovierte Verfassungsjurist liest, stimmt ihn nicht glücklich. Er soll im eingeschränkten Halteverbot geparkt haben.

Gesehen und notiert hat das: „Herr 006, Pinneberg“. Was folgt ist ein mehrjähriger skurriler Rechtsstreit. Um es vorwegzunehmen: Der 66-Jährige bezahlt die 15 Euro für den Parkverstoß. Die ungleich höheren Gerichtskosten gehen zu Lasten der Staatskasse.

Phantomzeuge "Herr 006" in Pinneberger Knöllchen-Posse

Eine Knöllchen-Posse. Wie ist es dazu gekommen? Für Theo Klapp ist „Herr 006, Pinneberg“ ein nicht identifizierbarer Phantomzeuge. Auch auf Nachfrage bei der Stadt bekommt er keine zufriedenstellende Antwort.

Klapp zieht daher vor Gericht, denn: „Ich wollte die Stadt Pinneberg zu einem rechtskonformen Verhalten bewegen. Ich ging davon aus, dass in den letzten Jahren Tausende von rechtswidrigen Bescheiden erlassen worden waren“. Sein Rechtsanwalt Bernd Nagel sieht das ähnlich. Für ihn muss ein Zeuge eindeutig identifizierbar sein.

Maren Uschkurat, Sprecherin der Stadtverwaltung, bestätigt schriftlich gegenüber dem Abendblatt, dass in Bußgeldbescheiden Zeugen pseudonymisiert werden: „Eine Anonymisierung der Namen unserer städtischen Verkehrsüberwacher*innen wird seit ca. 20 Jahren vorgenommen.“ Grund dafür seien Bedrohungen und Beleidigungen, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt konfrontiert worden seien.

Jeder Zeuge erhält in Pinneberg ein Pseudonym

Außer Verkehrsüberwachern, die bei der Stadt angestellt sind, fungieren regelmäßig auch Privatpersonen als Zeugen. Auch sie besitzen dann zum Schutz ihrer Identität ein Pseudonym. Über eine interne Datenbank wird jedem Pseudonym eine eindeutige Person zugeordnet, sodass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ein eindeutiger Zeuge oder eine Zeugin benannt werden kann.

Als „Herr 007, Pinneberg“ kann man Falschparkern allerdings nicht auf die Spur kommen. Diese Nummer wurde von der Stadt nicht vergeben, um nicht auf den britischen Filmagenten anzuspielen.

Erst in der Hauptverhandlung benennt die Stadt Pinneberg den Zeugen, der sich hinter dem Pseudonym „Herr 006, Pinneberg“ verbirgt. Für die Richterin ist der Mangel im Verfahren damit beseitigt, auch wenn der Zeuge selbst nicht aussagt. Sie rät Theo Klapp, das Verwarngeld zu bezahlen. Das macht er auch. Ihm geht es nicht um die 15 Euro, sondern um die Tatsache, dass sich auch die Stadt an Recht und Gesetz halten müsse.

Zwischenzeitlich geht auch noch die Akte verloren

Im Nachgang dieses Verfahrens entbrennt der zweite Rechtsstreit um die Kosten des Verfahrens. Die will Theo Klapp nicht tragen. Schließlich wäre es nicht zu diesem Verfahren gekommen, wenn die Stadt von Beginn an den Zeugen genannt hätte. Verzögert wird das Verfahren, weil die Gerichtsakte anscheinend zwischen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht verloren geht. Mehr als drei Jahre nach dem Parkverstoß bekommt Klapp dann recht und wird von allen übrigen Kosten freigesprochen.

Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu – er leitet das Dezernat Verkehr seiner Kanzlei – sieht in dieser Praxis kein Problem. Er erklärt dem Abendblatt schriftlich: „Zunächst sind die Anforderungen an die Beweismittelangaben im Bußgeldbescheid nicht sehr hoch, sodass einer Pseudonymisierung rechtlich nichts im Wege steht. Im Gerichtsverfahren ist es aber wichtig, dass eine Person als Zeuge herangezogen werden kann.

Bei Parkverstößen können dies auch Anwohnerinnen und Anwohner sein. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die Lage etwas anders, hier kommen standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese setzen eine gewisse Ausbildung voraus.“

Stadtsprecherin Maren Uschkurat ergänzt: „Da von nahezu jedem aufgenommenen Vorgang im Verkehrswesen heute Fotos angefertigt und den Vorgängen zugeführt werden, sprechen die Fotos dann hinsichtlich der Vergehen für sich.“

Nur wenige Falschparker ziehen vor Gericht

Klagen seien aber die Ausnahme. Laut Uschkurat zieht die Praxis der anonymisierten Zeugen keine vermehrten Klagen nach sich: „Es gibt jedes Jahr von Betroffenen einige wenige Nachfragen, wer denn,Zeuge 00x‘ sei.“ Auf Nachfrage wird dann erklärt, dass es sich um Mitarbeiter der Stadt handele. Verständlich aus Sicht der Verwaltung, denn die Stadt muss auch den Schutz ihrer Angestellten gewährleisten; auch andere Verkehrsbehörden praktizieren dieses Verfahren, erklärt Stadtsprecherin Uschkurat dem Abendblatt gegenüber und ergänzt: „Die Aggressivität der Verkehrsteilnehmer nimmt stetig zu.“

Immer wieder urteilen deutsche Gerichte über skurrile Fälle im Straßenverkehr. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen jungen Raser, der vorbrachte ein 30er-Schild nicht erkannt zu haben. Er untermauerte seine Behauptung, indem er Beweisfotos anfertigte. Zuvor hatte er die Schilder mit Klebefolie frisiert, sodass sie „50“ zeigten. Der Schwindel fiel auf und bescherte dem Mann ein zusätzliches Bußgeld wegen Amtsanmaßung und Sachbeschädigung.

Wer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, sollte sich nicht darauf berufen, er habe sich nur mit dem Akkurasierer auf dem Weg zum Termin rasiert. Diese Behauptungen kennen zahlreiche Gerichte inzwischen.