Appen. Das Landgericht Itzehoe wies die Klage von Hamburgs NPD-Chef Lennart Schwarzbach zurück. Doch der will weiter prozessieren.

Vier Jahre lang hat der TuS Appen vergeblich versucht, einem hochrangigen NPD-Funktionär die Mitgliedschaft zu entziehen. Am Dienstag ist das vorerst gelungen. Im zweiten Anlauf verfügte das Landgericht Itzehoe, der Rauswurf von Lennart Schwarzbach, der Hamburg-Chef der rechtsextremen Partei ist, sei rechtmäßig. „Wir sind sehr erleichtert über dieses Urteil und hoffen, dass im Verein nun wieder Frieden einkehren kann“, so Vereinschef Wilfred Diekert.

Der Weg bis dahin – er war sehr lang. Im Herbst 2015 musste der Sportverein den ersten Rauswurf Schwarzbachs, der beim TuS Appen Fußball gespielt hatte, zurücknehmen, weil die Vereinssatzung einen solchen Schritt nicht vorsah. 2016 änderte der TuS die Satzung und startete einen neuen Anlauf, den Rechtsaußen loszuwerden. Der ging jedoch gerichtlich gegen den Entzug der Mitgliedschaft vor – und bekam Anfang 2018 vor dem Landgericht Recht. Die Einladung zur Hauptversammlung, auf der diese Satzungsänderung beschlossen wurde, war laut Gericht fehlerhaft. Daher seien die formalen Voraussetzungen für einen Vereinsausschluss nicht eingehalten worden.

NPD-Funktionär könne auch woanders Sport treiben

Daraufhin wurden die Gremien des Vereins erneut aktiv. Die Mitgliederversammlung segnete im vorigen Jahr die nächste Änderung der Satzung ab, die dann noch in das Vereinsregister eingetragen werden musste. Anfang 2019 war das erledigt. Mit Schreiben vom 5. Februar erfuhr Schwarzbach vom nunmehr dritten Rauswurf, den im März auch das von ihm angerufene Ehrengericht bestätigte. Gegen den Ausschluss gingen der NPD-Funktionär und sein Anwalt Peter Richter wieder vor. Sie argumentierten bei der gerichtlichen Anhörung, dass Schwarzbach zwar Parteifunktionär sei, sich jedoch während des Sports nicht politisch betätigt und daher auch nicht vereinsschädigend verhalten habe.

Britta Bottke, Zivilrichterin am Landgericht, sah dies anders. Schwarzbach sei als Hamburger Landeschef eine führende Person der rechten Partei, sodass seine herausragende Stellung bereits ein vereinsschädigendes Verhalten begründe. Die neue Satzung sei frei von Rechtsfehlern, zudem sei der TuS kein Monopolverein, Schwarzbach könne auch woanders Sport treiben. Auch habe der Verein über kein milderes Mittel als den Ausschluss verfügt.

Urteil habe Signalwirkung für Umgang mit Rechtsextremen

7500 Euro hat den Verein das verlorene Verfahren aus dem Vorjahr gekostet. „5700 Euro haben wir dank Spenden auffangen können, es haben örtliche Geschäftsleute, aber auch der FC St. Pauli und der SV Babelsberg für uns gespendet“, so Vereinschef Diekert. In der jetzigen Instanz seien bisher Kosten von 1500 Euro aufgelaufen, die nun Schwarzbach tragen müsse. Diekert vermutet, dass es der Rechtsaußen damit nicht bewenden lässt. „Wir befürchten, dass er in die nächste Instanz gehen wird.“

Monika Hagen, die Anwältin des Vereins, befürchtet das auch. Das Urteil habe Signalwirkung, die NPD werde dies so nicht stehen lassen wollen. „Es ist meiner Kenntnis nach eines der ersten Urteile, das einem Verein gestattet, ein solches unerwünschtes Mitglied auszuschließen.“ Das Oberlandesgericht in Schleswig werde die Berufung jedoch nur dann zulassen, wenn die Gegenseite Rechtsfehler nachweisen könne.

Vereinschef Diekert beschreibt das jahrelange Hickhack um den Rauswurf des NPD-Funktionärs als belastend – für den Vorstand, aber auch für die Mitglieder. „Wir machen das ja alle ehrenamtlich, kennen uns mit solchen komplizierten rechtlichen Fragen gar nicht aus.“ Schwarzbach sei 2014 eingetreten, um Fußball zu spielen. Als seine Mannschaftskameraden von seinen politischen Aktivitäten erfuhren, hätten sie nicht mehr mit ihm auf dem Platz stehen wollen. Das habe den NPD-Funktionär jedoch nicht davon abgehalten, weiterhin im TuS Sport zu treiben. „Er hat zuletzt regelmäßig die Vereinsanlagen für Lauf- und Hanteltraining genutzt“, so der Vereinschef.

Anwalt des Klägers will notfalls bis Karlsruhe klagen

Auch nach dem im Februar erklärten Vereinsausschluss habe Schwarzbach weiterhin Beiträge überwiesen, die der TuS wiederum zurückerstattet habe. Und der Rechtsaußen habe weiter dort trainiert. „Wir haben sieben Mal Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet, aber die Staatsanwaltschaft hat kein öffentliches Interesse gesehen und nicht reagiert.“

Diekert geht davon aus, dass das jetzige Urteil trotz möglicher Berufung Rechtskraft entfaltet. Er hält es jedoch auch für denkbar, dass Schwarzbach weiter die vereinseigenen Trainingsstätten nutzen wird. „Wir werden dann zum Amtsgericht Pinneberg gehen und ihm das per einstweiliger Verfügung untersagen.“ Auf die Möglichkeit, den NPD-Funktionär polizeilich entfernen zu lassen, habe der Verein bisher verzichtet.

„Wenn mein Mandant dort weiter trainieren will, hätte ich damit kein Problem“, sagt der Anwalt des NPD-Funktionärs, Peter Richter. Er werde das schriftliche Urteil prüfen und wegen der aufschiebenden Wirkung auf jeden Fall Berufung einlegen. Sein Mandant und er würden grundsätzlichen Klärungsbedarf sehen und nicht davor zurückschrecken, bis zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe oder zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg zu gehen. Das Urteil des Landgerichts sei falsch, weil es den Stichtag der Satzungsänderung außer Acht lasse. „Ich sehe nicht, was mein Mandant nach Erlass der Satzungsänderung schlimmes getan hat. Seine Mitgliedschaft in der NPD war ja schon vor der Änderung bekannt.“