Wedel. Vorschlag aus dem Rathaus: Immobilieneigentümer und Mieter sollen das erwartete Haushaltsloch stopfen. Details zum Haushaltsentwurf.

Die Wedeler Stadtverwaltung hat den Ratsfraktionen den Haushaltsentwurf fürs kommende Jahr zur Beratung vorgelegt. Er sieht eine drastische Erhöhung der Grundsteuer vor, um ein Defizit zu vermeiden. Im Gegenzug soll es keine Einschnitte bei den Leistungen der Stadt geben, sei es in der Kinderbetreuung, sei es im kulturellen und sportlichen Bereich, sei es beim Schwimmbad.

Dem Verwaltungsentwurf zufolge soll der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) von 380 auf 650 Punkte heraufgesetzt werden, der für die Grundsteuer B (private Flächen) von 425 auf ebenfalls 650. Es wäre die zweite Anhebung innerhalb von zwei Jahren: 2018 war die Grundsteuer nach oben korrigiert worden, um den Wegfall der Straßenausbaugebühren zu kompensieren.

Es gibt bereits eine Modellrechnung aus dem Rathaus

Eine Modellrechnung aus dem Rathaus zeigt, was der Plan für Eigentümer beziehungsweise Mieter (die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten) bedeuten würde: Für eine Wohnung aus dem Baujahr 1963 mit 60 Quadratmeter Wohnfläche wären 4,51 Euro mehr im Monat zu zahlen, für eine 80-Quadratmeter-Wohnung des Jahrgangs 2010 schon 10,17 Euro. Eine Doppelhaushälfte mit 140 Quadratmetern Wohnfläche würde ihre Bewohner 14,93 Euro pro Monat zusätzlich kosten. Für ein Reihenhaus aus dem Jahr 1957 wären 8,05 Euro mehr fällig, für ein erst drei Jahre altes Reihenhaus 21,37 Euro.

„Dass der Vorschlag eine deutliche Anhebung darstellt, ist der Stadtverwaltung bewusst“, sagt Bürgermeister Niels Schmidt. „Den Schritt, den Gremien die Erhöhung der Grundsteuer vorzuschlagen, haben wir uns nicht leicht gemacht.“ Dem stehe allerdings ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Leistungsangebot der Stadt für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber, das in den vergangenen Jahren, gerade im Bereich der Kinderbetreuung, deutlich ausgeweitet worden sei. Schmidt weiter: „Dass die zusätzlichen Kosten nicht mehr verlässlich allein durch außerordentlich hohe Gewerbesteuereinnahmen gestemmt werden können, haben die vergangenen Jahre schmerzhaft gezeigt.“

Wie berichtet, steuert die Rolandstadt wieder auf Gewerbesteuereinnahmen zu, die deutlich hinter den Werten vergangener Jahre zurückbleiben – ein Umstand, der die jetzt vorgeschlagene Grundsteuererhöhung überhaupt erst notwendig macht.

Nächster Haupt- und Finanzsausschuss am 28. Oktober

Aus Sicht der Verwaltung gäbe es auch andere Möglichkeiten, die Gewerbesteuerausfälle auszugleichen: Zum einen wäre eine Erhöhung der Gebühren denkbar, könnten also beispielsweise Betreuungsplätze für Kinder in den Kitas oder Eintrittskarten fürs Schwimmbad teurer werden. Zum anderen könnte die Stadt einen Kredit aufnehmen. Dazu heißt es aus dem Rathaus: „Da bei einer Vermeidung eines Haushaltsdefizits allein durch die Nutzungsgebühren diese im Durchschnitt etwa um das Doppelte steigen müssten, wäre damit zu rechnen, dass manche städtische Leistung für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr erschwinglich wäre. Eine Schließung der Finanzierungslücke durch Kredite scheidet aus, weil sie der Generationengerechtigkeit widerspricht.“

Nun haben die Politiker das Wort. Der zuständige Haupt- und Finanzausschuss tritt das nächste Mal am Montag, 28. Oktober, von 19 Uhr an im Rathaus (Rathausplatz 3–5) zusammen.