Kreis Pinneberg. Ortstermin zum 70. Verfassungs-Geburtstag in Quickborn: Abendblatt-Mitarbeiter Burkhard Fuchs befragt Schüler, wie sie das Grundgesetz sehen.

70 Jahre Grundgesetz. Am Geburtstag der zweiten demokratischen Verfassung Deutschlands von 1949 hat sich das Abendblatt am Quickborner Elsensee-Gymnasium umgehört. Wie denken junge Menschen heute über unser Grundgesetz, welche Artikel darin erscheinen ihnen besonders wichtig, und warum ist das so?

Zuvor haben etwa 100 Schüler des elften Jahrgangs mit zwei Referenten über das Thema diskutiert, die der Wirtschaft-und-Politik-Lehrer Christoph Hörnschemeyer eingeladen hatte. „Die Schüler haben sich bereits im Unterricht mehrfach mit den verschiedenen politischen Systemen befasst“, sagt der Projektlehrer. Dabei sei insbesondere über das demokratische System im Allgemeinen und die Demokratie in Deutschland mit ihrer Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Justiz und Parlament und den Föderalismus mit den 16 Bundesländern ausführlich gesprochen worden. Im Englischunterricht wurden zudem auch das Thema Gleichberechtigung von Mann und Frau und im Philosophieunterricht die Themen Menschenrechte und Menschenwürde behandelt, berichtet die 15 Jahre alte Johanna Grysar aus Hasloh.

Das denken die Schüler

Diese Artikel finden Jugendliche am wichtigsten

Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“„Dass die Würde des Menschen unantastbar sei, wie es im Artikel 1 steht, ist mir der wichtigste Satz im Grundgesetz“, sagt die 16 Jahre alte Emily Chi aus Henstedt-Ulzburg. Sie sagt weiter: „Viele unserer Gesetze bauen darauf auf. Im Philosophie-Unterricht haben wir erfahren, dass die Menschenwürde im Laufe der Geschichte oft nicht gewährleistet war und dies in vielen Ländern heute noch nicht ist. Dieser Artikel besagt, dass der Mensch nicht als ein Mittel zum Zweck oder als ein Objekt angesehen werden darf. Er verbietet zum Beispiel eindeutig den Sklavenhandel. Menschen sind keine Objekte, die anderen zu dienen haben.“
Artikel 1, Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“„Dass die Würde des Menschen unantastbar sei, wie es im Artikel 1 steht, ist mir der wichtigste Satz im Grundgesetz“, sagt die 16 Jahre alte Emily Chi aus Henstedt-Ulzburg. Sie sagt weiter: „Viele unserer Gesetze bauen darauf auf. Im Philosophie-Unterricht haben wir erfahren, dass die Menschenwürde im Laufe der Geschichte oft nicht gewährleistet war und dies in vielen Ländern heute noch nicht ist. Dieser Artikel besagt, dass der Mensch nicht als ein Mittel zum Zweck oder als ein Objekt angesehen werden darf. Er verbietet zum Beispiel eindeutig den Sklavenhandel. Menschen sind keine Objekte, die anderen zu dienen haben.“ © Burkhard Fuchs | Burkhard Fuchs
Artikel 4, Absatz 1 und 2: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“„Die Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie in den Artikeln 5 und 4 beschrieben werden, sind mir die wichtigsten Artikel im Grundgesetz“, sagt Lars Zühlke (15) aus Bönningstedt. „Jeder soll seine Meinung preisgeben und das glauben können, was er will, ohne dass er darin behindert oder eingeschränkt wird. Für ganz wichtig halte ich auch das Grundrecht auf Asyl, wie es im Artikel 16a politisch verfolgten Menschen gewährt wird. Es muss Menschen, die in ihren Heimatländern in Not sind und verfolgt werden, ermöglicht werden, dass sie hier ein sicheres Leben führen können.“
Artikel 4, Absatz 1 und 2: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“„Die Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie in den Artikeln 5 und 4 beschrieben werden, sind mir die wichtigsten Artikel im Grundgesetz“, sagt Lars Zühlke (15) aus Bönningstedt. „Jeder soll seine Meinung preisgeben und das glauben können, was er will, ohne dass er darin behindert oder eingeschränkt wird. Für ganz wichtig halte ich auch das Grundrecht auf Asyl, wie es im Artikel 16a politisch verfolgten Menschen gewährt wird. Es muss Menschen, die in ihren Heimatländern in Not sind und verfolgt werden, ermöglicht werden, dass sie hier ein sicheres Leben führen können.“ © Burkhard Fuchs | Burkhard Fuchs
Artikel 1, Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“„Für mich ist der Artikel 1 des Grundgesetzes der wichtigste“, sagt Janine Uhe. Und die 17-Jährige, die in Bönningstedt zu Hause ist, führt weiter aus: „Nicht nur wegen der Menschenwürde, die es zu achten und zu schützen gelte. Auch wegen des Bekenntnisses zu Frieden und Gerechtigkeit in der Welt, wie es im zweiten Absatz heißt.“ Zum Artikel 1 als Ganzes sagt die Schülerin: „Für mich ist dieser Grundgesetz-Artikel allumfassend, weil er aussagt, dass jeder Mensch gleichwertig ist und in Frieden und Freiheit leben sollte. Das ist für mich die Grundlage jedes demokratischen Zusammenlebens.“
Artikel 1, Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“„Für mich ist der Artikel 1 des Grundgesetzes der wichtigste“, sagt Janine Uhe. Und die 17-Jährige, die in Bönningstedt zu Hause ist, führt weiter aus: „Nicht nur wegen der Menschenwürde, die es zu achten und zu schützen gelte. Auch wegen des Bekenntnisses zu Frieden und Gerechtigkeit in der Welt, wie es im zweiten Absatz heißt.“ Zum Artikel 1 als Ganzes sagt die Schülerin: „Für mich ist dieser Grundgesetz-Artikel allumfassend, weil er aussagt, dass jeder Mensch gleichwertig ist und in Frieden und Freiheit leben sollte. Das ist für mich die Grundlage jedes demokratischen Zusammenlebens.“ © Burkhard Fuchs | Burkhard Fuchs
Artikel 79, Absatz 3: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“„Für mich sind es mehrere Artikel, die mir am Grundgesetz am bedeutsamsten erscheinen, sagt Lauren Zerbin (16) aus Bönningstedt. Vor allem die Glaubens- und Religionsfreiheit und die Meinungs- und Pressefreiheit, die garantiert werden müssen. Gerade die Meinungsfreiheit wird durch das Internet immer wichtiger. Der Artikel 20, „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, ist für mich das Fundament unseres Staates. Und ganz wichtig ist der Artikel 79, der erklärt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes nicht abgeschafft werden dürfen.“
Artikel 79, Absatz 3: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“„Für mich sind es mehrere Artikel, die mir am Grundgesetz am bedeutsamsten erscheinen, sagt Lauren Zerbin (16) aus Bönningstedt. Vor allem die Glaubens- und Religionsfreiheit und die Meinungs- und Pressefreiheit, die garantiert werden müssen. Gerade die Meinungsfreiheit wird durch das Internet immer wichtiger. Der Artikel 20, „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, ist für mich das Fundament unseres Staates. Und ganz wichtig ist der Artikel 79, der erklärt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes nicht abgeschafft werden dürfen.“ © Burkhard Fuchs | Burkhard Fuchs
Artikel 5, Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“„Der Artikel 5 ist der wichtigste“, sagt Paul Hinrichs (17) aus Borstel-Hohenraden. „Dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, wird im Zeitalter des Internets immer wichtiger. Es ist extrem wichtig, dass auch andere Meinungen und Standpunkte gehört werden und nicht unter den Tisch fallen oder zensiert werden. Jeder Einzelne soll immer seine Meinung sagen können, auch wenn sie anderen Menschen nicht gefällt.“
Artikel 5, Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“„Der Artikel 5 ist der wichtigste“, sagt Paul Hinrichs (17) aus Borstel-Hohenraden. „Dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, wird im Zeitalter des Internets immer wichtiger. Es ist extrem wichtig, dass auch andere Meinungen und Standpunkte gehört werden und nicht unter den Tisch fallen oder zensiert werden. Jeder Einzelne soll immer seine Meinung sagen können, auch wenn sie anderen Menschen nicht gefällt.“ © Burkhard Fuchs | Burkhard Fuchs
Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“„Mir ist der Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 der wichtigste“, sagt Alina Gräßlin (16) aus Bönningstedt. „Vor allem der Satz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Das ist leider nicht so selbstverständlich, wie viele glauben mögen. Das war ein langer Kampf für die Frauen, dies erreicht zu haben. Dass Frauen wählen dürfen, war für sie auch lange nicht möglich. Denn alle Menschen sind gleich, egal ob Mann und Frau. Männer und Frauen haben andere Ansichten und entscheiden unterschiedlich. Aber beide Seiten gehören zusammen und bilden gemeinsam unsere Gesellschaft.“
Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“„Mir ist der Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 der wichtigste“, sagt Alina Gräßlin (16) aus Bönningstedt. „Vor allem der Satz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Das ist leider nicht so selbstverständlich, wie viele glauben mögen. Das war ein langer Kampf für die Frauen, dies erreicht zu haben. Dass Frauen wählen dürfen, war für sie auch lange nicht möglich. Denn alle Menschen sind gleich, egal ob Mann und Frau. Männer und Frauen haben andere Ansichten und entscheiden unterschiedlich. Aber beide Seiten gehören zusammen und bilden gemeinsam unsere Gesellschaft.“ © Burkhard Fuchs | Burkhard Fuchs
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Als Gastreferent stellte der frühere Grünen-Fraktionschef im Landtag und heutige Bundesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie“, Karl-Martin Hentschel, heraus, dass es in einer Demokratie nicht nur darauf ankomme, alle paar Jahre zu wählen. Viel wichtiger seien die Diskussionskultur und der Meinungsaustausch. Und Prof. Oliver Auge von der Uni Kiel zeigte den Schülern auf, wie groß schon im Mittelalter in Schleswig-Holstein die Migrationsbewegungen der Menschen waren und wie sich im Laufe der Jahrhunderte das Recht auf Asyl verändert hat.

Lehrer Hörnschemeyer ist überzeugt: „Die Schüler haben von diesem Schwerpunkt über das Grundgesetz einiges an Wissen und Erfahrung mitnehmen können.“