Prisdorf. Thomas Philipps ficht den Bescheid des Kreises Pinneberg vor dem Verwaltungsgericht an, um in Prisdorf weiter verkaufen zu können.

Eine Benzin-Gartenfräse, ein Metall-Bistrostuhl oder ein Schwingdeckel-Eimer – das sind drei aktuelle Wochenangebote des Sonderpostenmarktes Thomas Philipps. Dass sie in der Filiale am Peiner Hag in Prisdorf überhaupt noch verkauft werden, ist allein einer Klage der Sonderpostenkette vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zu verdanken. Denn der Kreis als Bauaufsicht hatte die Schließung des 16.500 Quadratmeter großen Marktes angeordnet. Die Frist dafür lief am Montag ab.

Gerichtstermin wohl noch in diesem Jahr

Dank des Rechtsstreits kann nun weiter verkauft werden – bis auf Weiteres zumindest. „Die Klage ist bei uns eingegangen und entfaltet eine aufschiebende Wirkung“, bestätigt Harald Alberts, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Wann in dieser Sache verhandelt wird, kann der Gerichtssprecher noch nicht sagen.

„Wir rechnen nicht damit, dass es einen Gerichtstermin noch in diesem Jahr gibt“, sagt Kreissprecher Oliver Carstens. Seine Behörde hat in der Sache eine ungeliebte Rolle. Im Kern geht es um einen Streit der Stadt Pinneberg mit der Gemeinde Prisdorf. Die Kreisstadt ist der Meinung, dass durch das Fachmarktzentrum am Peiner Hag Kaufkraft aus Pinneberg abgezogen wird. Marktkauf und Toom hatten 2003 den Anfang gemacht, dann kamen in separaten Gebäuden Anbieter wie Aldi, Kik, das Dänische Bettenlager und der – schon wieder geschlossene – Elektronikmarkt Medimax hinzu. Die Marktkauf-Immobilie wurde jetzt verkauft, die übrigen Gebäude sind vom Verkauf nicht betroffen.

Im März 2013 wurde die Nutzung der Gewerbehalle am Peiner Hag als Sonderpostenmarkt vom Kreis genehmigt. Thomas Phillips machte auf – und Pinneberg zog vor Gericht. Mehrere Verfahren folgten, ehe 2016 das Oberverwaltungsgericht der Argumentation der Stadt im Grundsatz folgte. Im Urteil ist von „schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet der Stadt Pinneberg“ die Rede. Der Richterspruch, der den Prisdorfer Bebauungsplan rückwirkend für unwirksam erklärt, ist rechtskräftig.

Marktkauf-Center hat neuen Eigentümer


Das Marktkauf-Center im Peiner Hag 1 in Prisdorf wurde 2003 errichtet. Die Immobilie mit 20.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, zu der 570 Parkplätze gehören, hat Ende 2018 den Besitzer gewechselt.


Bisher gehörte sie einem privaten Investor. Neuer Eigentümer ist der SCPI Novapierre Allemagne Fund, ein französischer Immobilienfonds, der sich auf Fachmärkte, Fachmarktzentren und kleine Shopping-Center spezialisiert hat. Er hält vorrangig Objekte mit einem Lebensmittelhändler als Ankermieter und einem Wert von bis zu 50 Millionen Euro.


Die Immobilie sei trotz des leer stehenden Baumarkts voll vermietet, die Restlaufzeit der Mietverträge betrage durchschnittlich 9,5 Jahre. Hauptmieter sei Marktkauf. „Wir wissen nicht, was der neue Eigentümer vorhat“, sagt Bürgermeister Rolf Schwarz.

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Daher blieb dem Kreis als Bauaufsicht keine Wahl, als eine Nutzungsuntersagung anzuordnen. Das passierte bereits im Frühjahr 2018. Dagegen legte die Sonderpostenkette Widerspruch ein. Diesen wies der Kreis am 25. Januar 2019 zurück. Einen Monat hatte nun Thomas Philipps Zeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Diese Frist lief Montagabend aus. Die Klage verschafft der Filiale eine weitere Atempause.

Thomas Philipps – übrigens früher selbst in Pinneberg ansässig – muss nun vor Gericht beweisen, keine Kaufkraft aus der Kreisstadt abzuziehen. Angeblich soll das Unternehmen ein Gutachten eingeholt haben, das dies bestätigt. „Das ist ein weiteres von vielen Gerichtsverfahren, das wir hinsichtlich des Gewerbegebiets führen müssen“, sagt dazu Prisdorfs Bürgermeister Rolf Schwarz. Der Kreisstadt gehe es nicht um den Sonderpostenmarkt („Den wollen die doch nicht zurück“), sondern rein darum, die Einkaufsmöglichkeiten in der Nachbargemeinde zu begrenzen. „Wir als Gemeinde sehen keinen Grund, warum der Markt aufgeben muss.“ Hinter den Kulissen führe die Gemeinde Gespräche mit dem großen Nachbarn, um eine Lösung in der Sache herbeizuführen. Schwarz: „Wir würden es begrüßen, schnell Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“

Dank des Urteils von 2016 ist Pinneberg im Recht – und hat das Heft des Handelns in der Hand. So verhinderte die Stadt, dass in den 14.000 Quadratmeter großen Räumen des 2015 geschlossenen Elektronikmarktes ein Tierfutter-Geschäft einzog. Und auch beim leer stehenden Baumarkt, für den Toom bis 2023 Miete zahlt, hat Pinneberg Mitspracherechte. Ohne das Einverständnis der Stadt ist dort nur ein Baumarkt möglich.