Appen. Polizeibeamte nehmen einen 58-Jährigen fest. Er hat eine 76-Jährige in ihrem Haus überfallen. Die Rentnerin hat es nicht überlebt.

Sieben Wochen nach dem brutalen Raubüberfall auf eine 76 Jahre alte Frau in Appen hat die Polizei einen 58 Jahre alten Mann als Täter ermittelt. Ein Richter erließ gegen ihn einen Haftbefehl – und zwar wegen Mordes. Denn das Opfer ist vier Wochen nach der Tat an deren Folgen gestorben.

Es müssen schreckliche Szenen gewesen sein, die sich am Abend des 23. November in dem Einfamilienhaus am Rollbarg abspielten. Der Täter schlug laut den Ermittlungen um kurz vor 20 Uhr eine Fensterscheibe des Gebäudes ein und drang auf diese Weise in das Innere vor. Dort traf er auf die Bewohnerin und forderte Geld. Dies verweigerte die Seniorin, die zu fliehen versuchte. Daraufhin prügelte der Täter mehrfach mit einem etwa 50 Zentimeter langen Metallrohr auf ihren Kopf ein, ehe er ohne Beute flüchtete.

Opfer konnte noch der Polizei den Vorfall schildern

Eine spätere Großfahndung der Polizei, an der auch mehrere Diensthunde und ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, führte nicht zur Festnahme des Täters.

Der 76-Jährigen gelang es trotz ihrer Verletzungen, auf die Straße zu laufen und eine Passantin auf ihre Notlage aufmerksam zu machen. Die Appenerin konnte den Polizisten vor Ort noch von dem Vorfall berichten und auch eine Personenbeschreibung abgeben, ehe sie in eine Hamburger Klinik kam. Dort stabilisierte sich ihr Zustand zunächst. Dann traten jedoch infolge der erlittenen schweren Kopfverletzungen Komplikationen auf, sodass die Frau am 22. Dezember in dem Krankenhaus starb.

Zu diesem Zeitpunkt war die Kripo Pinneberg dem 58 Jahre alten Täter schon dicht auf der Spur. Aufgrund der Angaben des Opfers und den Hinweisen einer Zeugin, die gegen 20.30 Uhr am Tattag an der Appener Dorfstraße auf den flüchtenden Mann getroffen war, hatten die Beamten ein Phantombild erstellen lassen und veröffentlicht. Dazu gingen erste Hinweise ein.

Endgültig auf die richtige Fährte brachte die Ermittler die akribische Arbeit der Spurensicherung am Tatort. Die Spezialisten stellten dort DNA-Spuren sicher. Ein Abgleich mit den Merkmalen bekannter Straftäter ergab einen Treffer: den 58 Jahre alten Mann. „Er ist bereits mehrfach vorbestraft“, bestätigt Lars Brockmann, Sprecher der Polizeidirektion Bad Segeberg. In dem Vorstrafenregister des Mannes, der in einer Stadt im Kreis Pinneberg wohnt, sollen diverse Gewaltdelikte stehen. Auch mehrere Haftstrafen soll er bereits verbüßt haben. „Der Tatverdächtige wurde zuletzt 2012 aus dem Gefängnis erlassen“, so Brockmann weiter.

58-Jährigen droht eine lebenslange Haftstrafe

Aufgrund der vielen einschlägigen Vorstrafen des Mannes gingen die Ermittler auf Nummer sicher. Sie forderten für seine Festnahme eine Spezialeinheit der Polizei an. Die Beamten stürmten bereits am Donnerstag voriger Woche seine Wohnung, stießen jedoch nicht auf Widerstand. „Er hat sich ohne Gegenwehr verhaften lassen“, sagt Brockmann.

Die Beweislast gegen den Mann war offenbar so erdrückend, dass ein Richter bereits am 5. Januar einen Haftbefehl erließ. Brockmann: „Der Tatverdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.“ Ob er sich zu den Vorwürfen eingelassen hat, will der Polizeisprecher Brockmann aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht preisgeben.

Sicher ist jedoch, dass die Ermittlungen der Kripo zu den Hintergründen der brutalen Tat weitergehen. Laut ersten Erkenntnissen war der 58-Jährige offenbar hoch verschuldet. Brockmann: „Wir gehen davon aus, dass Geldprobleme das Tatmotiv waren.“ Offenbar muss der Täter gewusst haben, dass die 76 Jahre alte Appenerin vermögend war, sich allein in dem Haus befand und dort eine größere Summe an Geld aufbewahrte. Ob sich Täter und Opfer kannten oder in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, wollte die Polizei nicht mitteilen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 58-Jährige nicht als Einbrecher kam, sondern der Seniorin – notfalls auch mit Gewalt – ihr Erspartes abpressen wollte. Daher lautet der Haftbefehl nicht auf Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag, sondern auf Mord. Als Mordmerkmal steht Habgier im Raum.

Ob dieses durch die Ermittlungen gedeckt wird und die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich eine Anklage wegen Mordes gegen den Mann erhebt, wird sich erst in einigen Monaten entscheiden. Für den Fall, dass er vom Gericht wegen Mordes schuldig gesprochen wird, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Aufgrund seines Vorstrafenregisters könnte auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen.