Abendblatt-Serie: Was Sie zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein wissen müssen. Heute Teil 1: Alles über den Landtag.

Am 7. Mai ist es wieder so weit. In Schleswig-Holstein wird gewählt. Es geht um den Landtag. Fünf Jahre nach der letzten Wahl müssen die Bürger entscheiden, wer ins Parlament an der Kieler Förde einzieht. Wobei müssen nicht ganz korrekt ist. Schließlich gibt es keine Wahlpflicht. Also muss niemand mitmachen. Die Bürger können abstimmen.

Zuletzt sind viele von ihnen lieber zu Hause geblieben. Fast 40 Prozent waren es 2012, bei der Kommunalwahl im Jahr darauf sogar mehr als 50 Prozent. „Wahlmüdigkeit“ nennen das die Experten – ohne erklären zu können, wie man von etwas müde werden kann, was schlimmstenfalls fünf Minuten dauert und nur alle fünf Jahre passiert. „Wahlignoranz“ wäre vielleicht das bessere Wort für ein Verhalten, das sich offenbar aus der Annahme speist, es ändere sich ja ohnehin nichts. Stimmt das? Worum geht es eigentlich bei einer Landtagswahl? Wir erklären es:

Wer wird am 7. Mai gewählt?

Das Parlament ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Demokratie. Der Landtag, das schleswig-holsteinische Parlament, besteht derzeit aus 69 Abgeordneten. Einmal im Monat treffen sie sich zu einer dreitägigen Landtagssitzung. Dazwischen wird in kleineren Gremien gearbeitet, den Ausschüssen. Nach fünf Jahren können die Wähler entscheiden, ob die Abgeordneten gut oder schlecht gearbeitet haben – ob sie also wiedergewählt oder abgewählt sollten. Da die Abgeordneten den Ministerpräsidenten bestimmen, ist die Wahl zugleich eine Entscheidung über die Frage, wer Schleswig-Holstein regiert.

Wie wird gewählt?

Jeder hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme kann der Wähler einen Kandidaten, also eine bestimmte Person zum Abgeordneten machen. Die Zweitstimme wird einer Partei gegeben. Der Wähler kann damit also eine Gruppierung stark machen, deren Wahlprogramm ihm gefällt. Der Wahlzettel kann am 7. Mai im Wahllokal ausgefüllt werden. Wer an jenem Tag keine Zeit hat, kann per Brief wählen. Die Wahlbenachrichtigungen mit allen wichtigen Informationen werden seit dem 27. März verschickt. Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat.

Welche Aufgaben hat der Landtag?

Der Landtag hat viele Aufgaben. Die sicherlich Wichtigste ist: Das Parlament entscheidet, wie viel Geld für welche Sache ausgegeben wird. Bekommen die Schulen mehr Lehrer? Nur, wenn der Landtag das Geld dafür gibt. Werden Landesstraßen saniert? Bekommt der Ministerpräsident eine Gehaltserhöhung? Sollen die Gebühren für Kindergartenplätze sinken? Sollen die Grunderwerbssteuern erhöht werden, damit mehr Geld hereinkommt? Das alles passiert nur dann, wenn sich dafür im Parlament eine Mehrheit findet.

Was entscheidet der Landtag nicht?

Das ist gar nicht so einfach zu erklären. Einige Dinge fallen in die Zuständigkeit des Bundestags, andere in die Zuständigkeit der Kommunalparlamente. Dort wird beispielsweise entschieden, ob das kommunale Gymnasium oder die Grundschule saniert oder neu gebaut wird. Auch die örtlichen Straßen müssen von den Städten und Gemeinden ausgebessert werden. In vielen Fällen gibt es aber eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung. Über den Bau von Bundesautobahnen wird von der Bundesregierung entschieden. Das gerät leicht in Vergessenheit, denn die Planung für solche Arbeiten übernimmt eine schleswig-holsteinische Behörde: der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr. In anderen Fällen sind auch kommunale Ebene, Kreis-, Landes- und Bundesebene gemeinsam zuständig.

Was kostet der Landtag?

2017 wird der Landtag insgesamt 37,8 Millionen Euro verbrauchen. Mit dem Geld werden auch die dem Landtag zugeordneten Beauftragten für soziale Angelegenheiten, für Flüchtlingsfragen und für Menschen mit Behinderung bezahlt, ebenso das Landeszentrum für Datenschutz und der Landesbeauftragte für politische Bildung. Allein 16,5 Millionen Euro kosten die Abgeordneten. Sie bekommen derzeit Diäten in Höhe von monatlich 8035 Euro. Der Landtagspräsident erhält 13.820 Euro, ebenso die Vorsitzenden der momentan fünf Landtagsfraktionen CDU, SPD, Grüne, FDP und Piraten. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist zwar ebenfalls im Landtag, hat aber nur drei Abgeordnete. Das reicht nicht, um eine Fraktion zu bilden. Der SSW-Chef Lars Harms wird deshalb nur als parlamentarischer Geschäftsführer (PGF) entlohnt und bekommt 11.640 Euro im Monat. Jede Fraktion hat neben dem Vorsitzenden auch einen PGF. Er ist für die Details der Arbeit im Landesparlament zuständig.

Unsere Wahlserie erscheint bis zum 7. Mai immer mittwochs und sonnabends, die nächste Folge also am Mittwoch, 12. April.