Kreis Pinneberg. Burkhard E. Tiemann muss dem Ältestenrat des Kreistags am 12. April nachweisen, dass er im Auftrag des Kreises nach Polen reiste.
Die Hintergründe einer Reise von Kreispräsident Burkhard E. Tiemann im September 2015 nach Polen werden nun vom Ältestenrat des Kreistages am 12. April beleuchtet. SPD, Grüne und FDP hatten diese Sondersitzung gefordert, um aufzuklären, ob Tiemann im Auftrag des Kreises Pinneberg für vier Tage in den polnischen Kreis Cziezyn gefahren ist, wofür er rund 800 Euro Reisekosten abgerechnet hat. Er hatte diese Fahrt weder mit der Politik abgesprochen noch seine Stellvertreter informiert. Dem Ältestenrat gehören das Kreistagspräsidium und die Vorsitzenden aller fünf im Kreistag vertretenen Fraktionen an. Rücktrittsforderungen gegen den CDU-Politiker sind wegen dieser Reise bereits laut geworden.
So wird Tiemann plausibel zu belegen haben, was ihn dazu bewegte, ohne politische Absprache in den 800 Kilometer entfernten Ort zu fahren und dort vier Tage zu bleiben. Ist er allein oder mit seiner Lebensgefährtin gereist? Hat er die Dienstreise für private Zwecke genutzt? Warum hat er nicht den Rat des Landrats Oliver Stolz befolgt, die Politik vorher einzuschalten? Und es wird grundsätzlich zu klären sein, wer über die Angemessenheit der Dienstreisen des Kreispräsidenten, noch dazu ins Ausland, zu befinden hat.
Tiemann berief sich zuletzt darauf, dass er ja eingeladen worden sei, was eine Dienstreise rechtfertigen würde, wie ihm der damalige Landrat Berend Harms gesagt hätte – was dieser allerdings bestreitet. Von der Anbahnung einer Partnerschaft mit dem polnischen Kreis will Tiemann inzwischen nicht mehr sprechen, wofür allein der Kreistag zuständig wäre, sondern von der Auslotung möglicher Kooperationen mit dem polnischen Kreis.
Am liebsten möchte Tiemann die Angelegenheit am 12. April unter Ausschluss der Öffentlichkeit klären. Doch daraus dürfte nichts werden. Bei der exponierten Stellung dieses politischen Amtes habe die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob alles mit rechten Dingen zugegangen sei, fordert ein Mitglied des Ältestenrates vorab. Selbst wenn die Sitzung nicht öffentlich geführt werden sollte, worüber erst eine Mehrheit befinden müsste, sollte zumindest anschließend eine öffentliche politische Bewertung möglich sein. Da dies nicht der erste Alleingang Tiemanns in seiner Funktion als Kreispräsident war, sind nun politische Konsequenzen möglich, die seine Reise- und Handlungsfreiheit erheblich einschränken könnten.