Wedel. Aus formalen Gründen wurde die Normenkontrollklage einer Elterninitiative zurückgewiesen. Für die Initiatoren eine herbe Schlappe.

Im Juni hatte die Wedeler „Elterninitiative für angemessene Kita-Beiträge aus Wedel“ Normenkontrollklage gegen die Stadt erhoben. Nun mussten die Initiatoren eine herbe Schlappe vor Gericht einstecken: Die Juristen des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wiesen die Klage der Wedeler Eltern ab und ließen eine Revision nicht zu, sodass diese Entscheidung rechtskräftig ist.

„Die Klage wurde als unstatthaft zurückgewiesen“, so Ulrich Seyffert, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Nach seinen Angaben hat sich der Senat des Gerichts mit der Sache selbst gar nicht befasst. Die Klage sei bereits formal zurückzuweisen gewesen, weil mittels einer Normenkontrollklage nur Rechtsnormen angegriffen werden können. Die Kita-Gebührensatzung der Stadt sei jedoch keine Rechtsnorm, sondern stelle lediglich eine Vertragsgrundlage zwischen der Stadt und den Trägern der Kitas dar.

Die Elterninitiative hatte die Beitragsordnung, die sich an den Vorgaben des Kreises orientiert, als rechtswidrig eingestuft. Nach der Niederlage vor Gericht müssen die Initiatoren die Verfahrenskosten tragen. Der Streitwert soll bei 30.000 Euro liegen. Noch keine Entscheidung soll in Sachen einer weiteren Normenkontrollklage gefallen sein, die sich in diesem Fall gegen den Kreis Pinneberg richtet. Inhaltlich geht es um die umstrittene Neuregelung der Kindertagespflege.