Elmshorn. Ein Elmshorner muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Ein Tötungsvorsatz war ihm nicht nachzuweisen

Knapp fünf Monate nach einem Beziehungsdrama mit tödlichen Folgen in Elmshorn hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen einen 48-jährigen Mann erhoben. Der Elmshorner wird sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe verantworten müssen. „Wir konnten ihm keinen Tötungsvorsatz nachweisen“, sagt der Sprecher der Anklagebehörde, Oberstaatsanwalt Uwe Dreeßen.

Polizisten hatten die Leiche der 55 Jahre alten Elmshornerin am 15. Juni entdeckt. Es war ein grausiger Anblick, mit dem die Beamten in der Wohnung in einem Mietblock am Schlurrehm konfrontiert wurden: Die Elmshornerin starb nach einem Messerstich in den linken Oberbauch – und zwar bereits zwölf Tage bevor die Polizei anrückte. „Wir werfen dem Angeklagten vor, dass er die Frau nach einer Auseinandersetzung in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni mit einem Küchenmesser attackiert hat“, so Dreeßen weiter. Laut der Obduktion sei die Frau etwa 30 Minuten nach der Attacke infolge von inneren Blutungen verstorben.

„Der Beschuldigte hätte vorher erkennen müssen, dass seine Tat zum Tode der Frau führen könnte“, sagt der Oberstaatsanwalt. Der 48-Jährige sitzt seit seiner Festnahme am 15. Juni in Untersuchungshaft, dort feierte er im September auch seinen Geburtstag, Der Haftbefehl gegen ihn lautete zunächst auf Totschlag.

Nach Vorlage aller Ermittlungsergebnisse rückte die Staatsanwaltschaft jedoch in ihrer abschließenden Bewertung von der ersten Einschätzung ab. „Ein Totschlag setzt einen Vorsatz voraus. Einen solchen haben wir hier nicht feststellen können“, erläutert der Oberstaatsanwalt. Die Ermittlungen seien in diesem Punkt schwierig zu führen gewesen, weil es keine Tatzeugen gebe. Dreeßen: „Wir können uns nur auf die Angaben des Beschuldigten und die in der Wohnung gesicherten Spuren beziehen.“

Der 48-Jährige hatte nach der Bluttat weder Notarzt noch Polizei alarmiert. Stattdessen soll er sich auf eine längere „Sauftour“ begeben haben. Sie endete schließlich mit einer schweren Alkoholvergiftung im Klinikum Elmshorn. Als er dort wieder zu Bewusstsein kam, berichtete der 48-Jährige mehreren Ärzten und Pflegern, dass seine Lebensgefährtin seit längerem tot in der gemeinsamen Wohnung liege. Daraufhin alarmierte das Klinikpersonal die Polizei, die sofort die fragliche Wohnung aufsuchte.

Termine für den Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts gibt es noch keine. Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift 30 Zeugen benannt, darunter Nachbarn des Täters, Ärzte und Pflegepersonal der Klinik, Polizei- und Kripo-Beamte sowie Rechtsmediziner, die über die tödlichen Verletzungen des Opfers Auskunft geben sollen. Auch ein Sachverständiger wird geladen, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen soll. Er will die Tat unter starkem Alkoholeinfluss begangen haben. Laut Strafgesetzbuch droht dem
48-Jährigen eine Strafe zwischen drei und 15 Jahren.