Wedel/Kiel . Der Personalabbau bei AstraZeneca gilt nicht als Betriebsgeheimnis. Der Betriebsrat hatte sich juristisch gegen die Deklarierung gewehrt.

Der vom Wedeler Pharmariesen AstraZeneca geplante Personalabbau und seine Begleitumstände beschäftigt die Gerichte. Im Streit um einen von der Geschäftsführung verhängten Maulkorb über die umfangreiche Stellenstreichung stellte sich das Landesarbeitsgericht in Kiel nun am Mittwoch auf die Seite des Betriebsrates. Der hatte sich juristisch dagegen gewehrt, dass die Firmenleitung den Personalabbau als Betriebsgeheimnis deklariert und der Arbeitnehmervertretung mit straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen gedroht hatte, wenn Informationen über die Pläne weitergegeben werden.

„Das ist eine Behinderung der Betriebsratsarbeit“, so Frank Gotzhein, Betriebsratschef bei AstraZeneca. Das hatte auch das Arbeitsgericht in Elmshorn so gesehen. Und ihm Recht gegeben. Trotzdem zog das Pharmaunternehmen in die zweite Instanz. Auch dort scheiterte AstraZeneca nun. „AstraZeneca war wichtig, diese Frage vom Landesarbeitsgericht klären zu lassen“, so Unternehmenssprecherin Kristin Breuer. Ob man sich erneut wegen dieser Streitfrage vor Gericht, dann sogar vor dem Bundesarbeitsgericht, wiedersehen wird, lässt Breuer offen. „Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und diese in Ruhe bewerten“, so die Pressesprecherin.

AstraZeneca trennt sich von seinem Außendienst für Diabetes-Medikamente. Bundesweit sind 285 von 900 Mitarbeitern des Unternehmens mit Deutschlandsitz in Wedel betroffen. 189 Angestellte haben laut Betriebsrat ihre Kündigung erhalten, weitere bangen um ihre Jobs. Derzeit wird über einen Sozialplan verhandelt.