Unternehmen PRD Energy hält Gebiete um Bönningstedt, Hasloh und Quickborn für nicht erdölhaltig. Erlaubnisfelder teilweise aufgehoben.
Kreis Pinneberg. Die Firma PRD Energy hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Anträge auf Teilaufhebung der sogenannten Erlaubnisfelder Elmshorn, Ostrohe, Schwarzenbek und Bramstedt gestellt. Mit der Bekanntgabe im Amtsblatt für Schleswig-Holstein verringern sich diese Flächen nach Ministeriumsangaben um rund 1000 Quadratkilometer. Zudem wurden die Felder Gettorf (PRD Energy) und Rosenkranz Nord (Firma Streicher) aufgehoben.
Zum Hintergrund: Wer Bodenschätze wie Öl oder Gas aufsuchen will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Bei Aufsuchungserlaubnissen handelt es sich um das Abstecken von Gebieten, um Konkurrenten auszuschließen. Es sind damit keine Eingriffe in den Boden wie die Förderung durch Bohrungen oder gar Fracking-Maßnahmen erlaubt. Solche müssen gesondert beantragt und genehmigt werden.
Mit dem Erlaubnisfeld Elmshorn verfügt PRD Energy über eine Aufsuchungsgenehmigung für weite Teile des Kreises Pinneberg. Ein Teil des nördlichen Kreisgebiets gehört zudem zum Erlaubnisfeld Bramstedt. Durch die aktuelle Teilaufhebung zählen laut einer dem Abendblatt vorliegenden Karte unter anderem Gebiete zwischen der A 7 und der B 4 im Bereich Bönningstedt, Hasloh und Quickborn nicht mehr zu den betroffenen Gebieten. Grund für die Reduktion sind nach Angaben einer PRD-Sprecherin die „Feldesabgaben“, die das Unternehmen für jeden Quadratkilometer zahlen muss. Geologische Bewertungen hätten zuvor zu der Einschätzung geführt, dass die nun freigegebenen Bereiche nicht erdölhaltig seien.
Im Dezember hatte PRD Energy seine Aufsuchungsprojekte in Schleswig-Holstein ohnehin für ein Jahr ausgesetzt. Das Land hatte zuvor den sogenannten Förderzins, den Unternehmen bezahlen müssen, auf 40 Prozent des Marktwertes angehoben. Auch angesichts sinkender Preise für Erdöl auf dem Weltmarkt machte dies eine mögliche Ölförderung für Unternehmen wie PRD Energy unattraktiv.