Interessengemeinschaft für Kindertagespflege hat eine Normenkontrollklage gegen den Kreis Pinneberg eingereicht. Die Neurregelung der Kindertagespflege ist laut Claudia Plötz nicht verfassungsmäßig.
Elmshorn. „Armut durch überhöhte Betreuungskosten“, „50 Prozent Kinder in Tagespflege und keine Wertschätzung“, „Vergütung nach SGB VIII“ war auf den Protestschildern zu lesen. Tagesmutter Claudia Plötz aus Moorrege und andere Betroffene nutzten den Jugendhilfe-Ausschuss im Kreishaus in Elmshorn, um sich am Donnerstagabend Gehör zu verschaffen.
Plötz, Sprecherin der neu gegründeten „Interessengemeinschaft für Kindertagespflege“, hat eine Normenkontrollklage gegen den Kreis Pinneberg eingereicht. Grund ist die Neuregelung der Kindertagespflege, die laut Plötz und ihrer Anwältin Angela Heinssen verfassungswidrig ist. Seit einem Jahr gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige. In der Theorie ist die Betreuung durch Tagesmütter gleichgestellt mit der durch eine Kita. Im Kreis müssen Eltern für eine staatliche Förderung eines Platzes bei einer Tagesmutter aber nachweisen, dass sie keinen Krippenplatz mehr bekommen haben. Dabei sei im Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern verankert, so Plötz.
Die Mitglieder des Ausschusses wirkten ratlos, als Plötz die Gunst der Bürgerfragestunde nutzte: „Das Land Schleswig-Holstein hat zugesichert, den größten Teil der Betreuungs-Kosten zu übernehmen, damit Elternbeiträge auf 23,6 Prozent begrenzt werden. Daher wird der Kreis Pinneberg 2014 unter anderem Zuwendungen in Höhe von 705.000 Euro für Kindertagespflege aus dem Landeshaushalt erhalten. Warum sind diese Zuwendungen nicht in den Elternbeiträgen berücksichtigt?“ Die Mitglieder erbaten sich einen Aufschub. Die Kreisverwaltung wollte sich aufgrund des schwebenden Verfahrens am Verwaltungsgericht in Schleswig nicht äußern.