Nach zähem Ringen hat das Verwaltungsgericht Schleswig das Schenefelder Bürgerbegehren zum Erhalt der Grünflächen für gültig erklärt und widerspricht damit der Rechtsauffassung der Pinneberger Kreisverwaltung.

Schenefeld. Es hatte sich bereits angedeutet, und trotzdem war die Freude über das Urteil bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Schenefelder Grünflächen groß. Am Dienstag bekamen sie es schriftlich, was sie selbst von Anfang vermutet hatten und wofür sie auch den Weg vors Verwaltungsgericht in Schleswig nicht gescheut hatten: Ihr vor zwei Jahren angeschobenes Bürgerbegehren ist gültig. Mit dem jetzt gefällten Urteil widerspricht das Gericht der Rechtsauffassung der Pinneberger Kreisverwaltung und macht den Weg für eine Abstimmung frei.

„Die Richter sind unserer Argumentation in allen Punkten gefolgt. Es freut mich ganz besonders, dass allein nach Sachlage entschieden wurde. Das macht mir Mut“, sagte Heinz Grabert am Dienstag im Gespräch mit dem Abendblatt. Er hatte zusammen mit den Schenefeldern Adolf Holtschneider und Rüdiger von Ancken das Verfahren angeschoben und mit dem Pinneberger Rechtsanwalt Wilhelm Mecklenburg den Erfolg vor Gericht am Ende auch erstritten. Nach dem Urteil ist die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg jetzt dazu verpflichtet, das Begehren für gültig zu erklären. „Dem werden wir nachkommen“, sagt Marc Trampe, Sprecher der Kreisverwaltung. Weil sich die Rechtslage durch das neue Bürgerbeteiligungsgesetz geändert habe, geht Trampe auch davon aus, dass das Urteil nicht noch einmal angefochten wird. „Wir haben durch das Urteil für alle Rechtssicherheit“, so Trampe.

Damit könnte sich den Schenefeldern bald folgende Frage stellen: „Stimmen Sie dem Ziel des Bürgerentscheids zu, dass der Landschaftsplan der Stadt Schenefeld nicht geändert, sondern nur um die zwischenzeitlich eingetretenen rechtlichen Korrekturen ergänzt wird?“ Als möglichen Termin für den Entscheid haben sowohl die Initiatoren aus den Reihen der Bürgerinitiative „Wohnqualität im Grünen“ als auch die Schenefelder Stadtverwaltung den 25. Mai im Auge. Zusammen mit der Europawahl könnten die Schenefelder ihre Stimme in der Streitfrage, die 2009 in der Stadt im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächenutzungsplans hochkochte, dann doch noch abgeben.

Zwei Bürgerentscheide auf einen Schlag? Möglich ist das, wie Melf Kayser aus dem Schenefelder Rathaus bestätigt. Denn klar ist, dass die Schenefelder am 25. Mai auf jeden Fall ihren Willen in Sachen Friedhof bekunden können. Dieser Bürgerentscheid ist beschlossene Sache und wurde von der Ratsversammlung kürzlich einmütig auf den Weg gebracht. Ob auch die Grünfrage zur Abstimmung kommt, entscheiden letztendlich auch die Ratsmitglieder. Sie müssen in einer Sondersitzung, die jetzt einberufen wird, über das Thema diskutieren. Eine Mehrheit im Rat könnte eine Entscheidung im Sinne der Bürgerentscheid-Initiatoren treffen und somit die Abstimmung überflüssig machen.

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, die Initiatoren des Bürgerentscheids wollen gewappnet sein und treffen sich bereits an diesem Mittwoch, um einen Text für ein Informationschreiben vorzubereiten, das dann im Fall des möglichen Bürgerentscheids an die Wahlberechtigten verschickt werden muss.

„Wir haben viel bewegt und wollen jetzt auch nicht nachlassen. Wir werden uns weiter engagieren“, verspricht Grabert. Vor fünf Jahren riefen die Diskussionen um die Entwicklung der Stadt ihn und seine Mitstreiter auf den Plan. Im Kern ging es um die vorgesehene Herauslösung von 29 Hektar für Wohnungsbau und Gewerbe aus den Landschaftsschutzflächen. Gegen die Pläne, den Grüngürtel abzuspecken, formierte sich dann großer Widerstand, 2384 Schenefelder unterzeichneten das Bürgerbegehren.