In Wedel stehen die Zeichen für die Abstimmung über das Kraftwerksareal am Tinsdaler Weg schlecht. In Schenefeld geht es um die Errichtung eines Friedhofes und den Erhalt der Grünflächen in der Stadt.
Wedel/Schenefeld. Wedel und Schenefeld haben nicht nur ihre ähnliche Lage direkt vor den Toren der Hansestadt gemein, sie vereint derzeit auch die jeweiligen Diskussionen über mögliche Bürgerentscheide. In Wedel stehen die Zeichen für die vom Innenministerium genehmigte und einst auch terminierte Abstimmung über das Kraftwerksareal am Tinsdaler Weg jedoch schlecht. Nach Querelen mit der Wedeler Stadtverwaltung um das gemeinsame Informationsschreiben haben die Initiatoren des Bürgerentscheides jetzt eine Aussetzung des Verfahrens offiziell beantragt, wie Sprecherin Kerstin Lueckow bestätigt. „Wir wollen gemeinsam mit den Ratsmitgliedern einen Weg finden, das Begehren erst einmal ruhen zu lassen“, sagt Lueckow.
Nicht nur den Ärger um die Formulierungen und die damit einhergehende unklare Auslegung des neuen Gesetzes zur Bürgerbeteiligung in Schleswig-Holstein führt sie als Grund an. Es mache derzeit auch keinen Sinn, über den Bebauungsplan für das von Vattenfall geplante neue Gaskraftwerk abstimmen zu lassen, solange nicht klar sei, ob es überhaupt gebaut werde. Hintergrund: Nach einem Volksentscheid in Hamburg kaufte die Hansestadt kürzlich das Stromnetz von Vattenfall zurück und hat sich auch eine Kaufoption auf die Fernwärme sowie das damit zusammenhängende neue Kraftwerk gesichert. Wie es mit Wedels Bürgerentscheid weitergeht, ist Thema im Rat, der an diesem Donnerstag, 23. Januar, öffentlich tagt.
Anderer Ort, gleiches Thema: Am Donnerstag, 30. Januar, diskutieren die Schenefelder Ratsmitglieder über einen Bürgerentscheid zur Errichtung eines Friedhofs. Der taucht plötzlich auf der Agenda auf, weil die Offensive für Schenefeld einen solchen Antrag passend zur Europawahl am 25. Mai gestellt hat. Sie will damit dem seit Jahrzehnten diskutierten Thema neues Leben einhauchen. Auf das Datum 25. Mai hoffen auch die Initiatoren eines zweiten Bürgerbegehrens mit Schenefelder Wurzeln. Ob es noch dazu kommt, entscheidet allerdings das Verwaltungsgericht Schleswig, bei dem der Fall der Kämpfer für den Erhalt der Schenefelder Grünflächen liegt.