Das Thema Kraftwerksneubau hat nach an Bedeutung verloren. Noch ist nicht klar, ob ein neues Gaskraftwerk gebaut wird. Dennoch verlangt Kiel das Votum. Dies wird die Stadt 32.000 Euro kosten.
Wedel. Man stelle sich vor: Am 16.März gibt es in Wedel einen Bürgerentscheid, den kaum einer mehr will, nicht einmal die Initiatoren. Ein Bürgerentscheid, zu dem kaum einer hingeht, weil das Thema an Bedeutung verloren hat, der rechtlich anfechtbar ist und die Stadt 32.000Euro kostet. Genau diese Farce droht in Wedel. Ratlos standen die Kommunalpolitiker am Donnerstag vor dem Problem. Eine Lösung fiel ihnen nicht ein. Der Stadtrat musste für den neuen Termin zum Bürgerentscheid übers Kraftwerksareal stimmen, weil es das Gesetz so will.
Obwohl ein Großteil der Politiker als auch Bürgermeister Niels Schmidt für eine Aussetzung des Verfahrens zu haben sind. Sogar die Initiatoren des Bürgerentscheids haben Abstand von ihrem Projekt genommen. Sie fordern, das Verfahren auf Eis zu legen, bis klar ist, ob noch ein neues Gaskraftwerk in Wedel gebaut wird. Denn seit Kerstin Lueckow, Rolf Schmersahl und Jens Wilke das Begehren im Juni 2013 ins Laufen brachten, hat sich die Situation geändert. Nach einem Volksentscheid in Hamburg kaufte die Hansestadt die Stromnetze von Vattenfall zurück und sicherte sich eine Kaufoption für Fernwärme, die unmittelbar mit den Neubauplänen für ein Gaskraftwerk in Wedel zusammenhängt.
Doch es gibt keine Möglichkeit, das Verfahren auszusetzen. „Das wurde vom Innenministerium geprüft“, so Schmidt. „Ich habe keine Wahl. Ich muss mich an das Gesetz halten und dafür sorgen, dass der Bürgerwille erfüllt wird.“ Denn aus Sicht des Innenministeriums spielt im Wedeler Spezialfall nicht die neue Situation die größte Rolle, sondern der einstige Wille von den 2039 Bürgern, die das Begehren per Unterschrift vor sechs Monaten erst möglich machten. Die drei Initiatoren können laut Ministerium nicht für die 2039 Unterzeichner entscheiden, ob das Verfahren ausgesetzt wird. Im Gesetz gebe es keine Regelung für solch einen Fall.
Eine weitere Lücke im neuen Gesetz sorgt in Wedel für Probleme: Es ist keine Schlichterstelle vorgesehen, wenn sich die Beteiligten nicht auf ein gemeinsames Informationsschreiben verständigen können. Sprich: Wenn die Initiatoren des Bürgerentscheids das Verfahren nicht stoppen oder ein Schreiben nachreichen, dann fehlt eine wichtige Voraussetzung für die nun für den 16. März terminierte Abstimmung. Das macht den Bürgerentscheid rechtlich anfechtbar. Per Anwalt drohen die Initiatoren der Stadt bereits mit rechtlichen Schritten für solch einen Fall. Würden sie Recht vom Verwaltungsgericht bekommen, müsste der schon jetzt umstrittene Bürgerentscheid wiederholt werden.