Die BI „Wohnqualität im Grünen“ hatte Unterschriften zum Erhalt von Schenefelds Grünflächen gesammelt. Diese wurden nun ausgezählt. Dabei ist noch unklar, ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist.
Schenefeld. „Egal, ob nach alter oder neuer Rechtslage: Die benötigte Anzahl an Unterschriften wurde bei weitem überschritten“, sagt Melf Kayer. Der leitende Verwaltungsmitarbeiter aus dem Schenefelder Rathaus fasste damit am Donnerstag das Ergebnis der einwöchigen Unterschriftenzählung in seinem Haus zusammen. Dabei wurden die von der Initiative „Wohnqualität im Grünen“ vor zwei Jahren gesammelten 2538 Unterschriften zum Erhalt von Schenefelds Grünflächen geprüft und 2384 davon als gültig eingestuft. Nach alter Rechtssprechung hätten zehn Prozent der Wahlberechtigten also rund 1500 Unterschriften für einen Bürgerentscheid ausgereicht.
Die Zählung hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig, bei dem der Schenefelder Fall seit Oktober 2012 anhängig ist, plötzlich angeordnet. Dabei gibt es noch keine Entscheidung darüber, ob das Begehren überhaupt rechtlich zulässig ist. Die Pinneberger Kreisverwaltung hatte es aus formalen Gründen deshalb abgelehnt, dagegen klagt die Bürgerinitiative.
„Die Zählung ist der zweite Schritt vor dem ersten. Aber wir wollen eine Entscheidung und haben deshalb gezählt. Das Zeitfenster schließt sich“, sagt Kayser. Denn wenn das Gericht bei seiner vorläufigen Rechtseinschätzung bleibt, ist das Begehren gültig und die Schenefelder dürfen an die Urne. Um Kosten zu sparen, strebt die Stadt eine gleichzeitige Abstimmung mit der Europawahl am 25. Mai an. Zuvor müsste der Rat entscheiden, ob er den Bürgerentscheid mit einem Beschluss zum Erhalt der Flächen vorwegnimmt.