Die Mitglieder der Jungen Union Kreis Pinneberg haben sich auf ihrem Kreisrat nach einer intensiven Debatte für eine streng begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.
Elmshorn. Nach Referaten der Humangenetikerin Professorin Kerstin Kutsche vom Universitätsklinikum Eppendorf sowie der Pastorin und Geschäftsführerin der Diakonie Hamburg-West/Südholstein, Maren von der Heyde, diskutierten die etwa 20 Teilnehmer lange über das Für und Wider der Möglichkeit, Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung bereits vor der Einsetzung in den Mutterleib auf schwere genetische Defekte zu untersuchen.
"Ein striktes Verbot stünde im Widerspruch zu den heutigen gesetzlichen Regelungen zur Abtreibung und Fruchtwasseruntersuchung. Die PID kann genetisch vorbelasteten Eltern das Leid einer Spätabtreibung oder Totgeburt ersparen und zugleich das Argument für einen Kinderwunsch sein", sagte der Kreisvorsitzende Nicolas Sölter. "Gleichwohl darf die PID nicht zu Designerbabys führen. Damit die Anwendung auch wirklich auf schwerste Erbkrankheiten begrenzt bleibt, fordern wir eine Befristung der gesetzlichen Regelung auf zehn Jahre sowie ein unabhängiges Expertengremium, das über jede beantragte PID entscheidet und dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung der PID berichtet. Nur so wird gewährleistet, dass die strengen Maßstäbe nicht Schritt für Schritt herabgesetzt werden."
In einem weiteren Antrag sprachen sich die Mitglieder für eine beschleunigte Neuregelung der Sicherungsverwahrung aus. Nicolas Sölter: "Die jetzige Übergangslösung ist sowohl für das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft wie auch für das Interesse Verwahrten an Rechtssicherheit unbefriedigend. Die Reform der Sicherungsverwahrung sollte daher nach Möglichkeit vor der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist im Mai 2013 erfolgen. Hierbei muss besonders das vom Bundesverfassungsgericht erhobene Abstandsgebot eingehalten werden: Nur wenn ein qualitativer Unterschied zum Strafvollzug gewährleistet wird und den Verwahrten zum Beispiel einen liberaleren Umgang mit Angehörigen zusteht, entspricht die Sicherungsverwahrung dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. "