Norderstedt. Vor knapp zwei Jahren hat ein Corona-Ausbruch im Haus Hog‘n Dor Norderstedt erschüttert. Was aus dem Fall wurde.

Fast genau zwei Jahre ist es her, dass ein Corona-Ausbruch das NorderstedterSeniorenheim Haus Hog‘n Dor erschüttert hat. Damals infizierten sich 68 von 76 Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Virus. Fast ein Drittel der Mitarbeitenden erkrankte ebenfalls. Für mehrere Wochen wurde das Heim abgeriegelt und stand unter Quarantäne. Acht Bewohner verstarben, ebenso eine Person aus dem Umfeld des Heimes. Der Fall hat die Menschen weit über die Stadtgrenzen hinaus bewegt.

Nach dem Ausbruch hat sich die Kieler Staatsanwaltschaft lange mit dem Haus Hog‘n Dor beschäftigt. Die Ermittlungen zogen sich über Monate hin. In einem Todesermittlungsverfahren sollte herausgefunden werden, ob und in welchem Umfang die Corona-Erkrankungen zum Tod der Menschen geführt haben. Wurde das Ende ihrer Leben eventuell fahrlässig in Kauf genommen?

Haus Hog‘n Dor: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Dieser Frage ist die Staatsanwaltschaft auf den Grund gegangen. Um eine Antwort zu finden, musste zunächst die Todesursache der Heimbewohner geklärt werden. Ebenso sollte ermittelt werden, wie das Virus überhaupt in die Einrichtung gelangen konnte. Das Kieler Gesundheitsministerium preschte damals mit einer Vermutung vor: Eine ungeimpfte Mitarbeiterin soll trotz einschlägiger Symptome zur Arbeit gegangen sein.

Inzwischen wurde das Verfahren laut Oberstaatsanwalt Axel Bieler größtenteils eingestellt. „Nach dem Ergebnis rechtsmedizinischer Zusatzuntersuchungen war keine sicher und allein todesursächliche Covid-Infektion nachzuweisen, zumal die Verstorbenen jeweils bereits schwer vorerkrankt gewesen sind“, erklärt Bieler.

Kein Tatverdacht gegen infizierte Pflegerin

Auch hat sich gegen die infizierte Pflegerin kein Tatverdacht erhärten lassen. Zum einen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen hat, da sie sich nach ihrer Urlaubsrückkehr negativ getestet hatte. Zum anderen gibt es keine Belege dafür, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner bei insgesamt hohen Infektionszahlen ausgerechnet bei dieser Person angesteckt haben. „In nahezu allen Fällen steht nicht einmal fest, dass die Bewohner an oder mit Covid gestorben sind“, sagt Oberstaatsanwalt Bieler. Ein Zusammenhang, dass die Pflegerin angeblich ihre Pflicht verletzt habe, könne deshalb nicht gezogen werden.

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Die Geschäftsführung des Haus Hog‘n Dor, das neben Norderstedt auch Pflegeheime in Westerrönfeld und Neumünster betreibt, hat auf eine Anfrage des Abendblattes nicht reagiert.