Norderstedt. Um den zeitgemäßen Einkaufsmarkt zu bauen, müssen ein Getränkehandel, eine Spielhalle und Arztpraxen abgerissen werden.
Im südlichen Bereich der Getränkemarkt, dann, getrennt durch einen Parkplatz, der Supermarkt: Seit Anfang der 1980er-Jahre sieht es an der Ulzburger Straße 330, also am nördlichen Ende der verkehrsberuhigten Zone „Meilenstein“, so aus. Doch Rewe will diesen Standort in Norderstedt in den nächsten Jahren grundlegend modernisieren. Und braucht dafür Unterstützung von Stadt und Politik, die sich am 5. Oktober im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (18.15 Uhr, Sitzungsraum 2, Rathaus) hiermit befassen werden.
Ebenso betroffen sind eine Spielhalle, die sich im gleichen Gebäudekomplex wie der Getränkehandel befindet, sowie Arztpraxen im Geschoss oberhalb des Supermarktes. Das Zukunftskonzept sieht anders aus: Sämtliche bestehende Gebäude werden „zurückgebaut“. Sie würden ersetzt durch einen neuen Markt, der, so heißt es, „zusätzliche Nutzungen wie Wohnen und Praxen in sich vereint und eine Nachverdichtung auf dem Grundstück erzielt“.
Norderstedt: Bestehende Märke wurden Anfang der 1980er-Jahre gebaut
Wie an vielen anderen Bereichen Norderstedts gilt auch hier: Was vor über 30 Jahren geplant und gebaut wurde, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr wird das Gebiet städtebaulich in seiner Gesamtheit betrachtet, und zwar bis zur Abzweigung Weg am Denkmal.
Für die in diesem Fall betroffene Fläche gibt es bislang nicht einmal einen Bebauungsplan, was sich dann ändern würde. Und dieser würde eine Reihe von Rahmenbedingungen umfassen.
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Norderstedt: Rewe-Projekt soll auch Wohnungen umfassen
Gemäß Vorlage der Verwaltung müssen Neubauten entlang der Ulzburger Straße hier „zwingend“ dreigeschossig sein. Sogar „bis zu vier Vollgeschossen“ seien vorstellbar. Im hinteren Bereich hingegen könnte eine ein- bis zweigeschossige Bebauung erfolgen – als Anpassung an die Wohnhäuser und damit einer Verschattung entgegengewirkt würde.
Klar ist: Es müssen auch Wohnungen gebaut werden. Das hatte der Ausschuss im September 2019 vorgegeben für Einzelhandelsvorhaben mit einer Größe von über 899 Quadratmetern. Und: 50 Prozent der Immobilien müssten gefördert sein.