Kreis Segeberg. Was die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Segeberg tun können, um künftig bei den Müllgebühren zu sparen.
Die Abfallgebührenbescheide an die 65.000 Haushalte des Wegezweckverbandes (WZV) im Kreis Segeberg werden im Oktober verschickt. Das kündigt Annika Trimpert, Sprecherin des Verbandes an, der bis auf Norderstedt in allen anderen 94 Städten und Gemeinden des Kreises für die Abfallentsorgung zuständig ist. Die Bürgerinnen und Bürger würden darin aufgefordert, die Gebühr für das Jahr 2023 möglichst mit einer Überweisung zu bezahlen, sagt sie.
Wer diesen Betrag, der ein paar Hundert Euro umfassen kann, nicht auf einmal bezahlen könnte, möge sich mit dem WZV in Verbindung setzen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dafür würden auf dem Gebührenbescheid die Telefonnummer 04551/909 258 und die E-Mailadresse: Buchhaltung@wzv.de angegeben werden.
Kreis Segeberg: WZV verschickt im Oktober die ersten Gebührenbescheide für 2023
„Wer dazu Fragen hat, eine Beratung wünscht oder den Betrag in Raten zahlen möchte, möge sich bitte bei uns melden“, sagt Annika Trimpert. Zudem würde der Bescheid eine Lesehilfe bieten, die alle Begriffe verständlich erkläre.
Eine seit Monaten anhaltende Datenpanne mit dem neuen Softwaresystem hatte, wie berichtet, verhindert, dass bisher Gebührenbescheide für dieses Jahr versandt werden konnten. Mit der Firma aus Erfurt, die dafür verantwortlich gemacht wird, befindet sich der WZV im Rechtsstreit. Es soll dabei um 1,3 Millionen Euro gehen. Inzwischen hat ein anderes Softwareunternehmen die elektronische Datenverarbeitung beim WZV wieder arbeitsfähig gemacht.
WZV: Abfallgebühr 2023 soll möglichst mit einer Überweisung komplett bezahlt werden
Die Abfallgebühr müsse möglichst komplett entrichtet werden, da das Jahr nun dem Ende zugehe, bittet die WZV-Sprecherin um Verständnis. Es würde allerdings nur die Mindestgebühr für die notwendigen Müllabfuhrtermine erhoben. Erst Anfang nächsten Jahres würden die angeschlossenen Haushalte im Kreis Segeberg die Endabrechnung zugeschickt bekommen. Darin würden ihnen dann die zusätzlichen Abfallentleerungen in Rechnung gestellt.
Auch die neue Jahresgebühr für 2024 werde nur die Mindestmenge berücksichtigen, betont Annika Trimpert. Eine Anpassung der Gebühr an das Abfallverhalten der Bürgerinnen und Bürger, wie dies die Energieversorger bei den Strom- und Heizkostenrechnungen regelmäßig machten, werde es beim WZV nicht geben.
WZV bietet Gebührenrechner im Internet
Hintergrund ist, dass der WZV mit Einführung der Abfallgebühren, die die bisherigen Entgelte ersetzen, variable Kostenelemente anbietet, mit denen die Bürgerinnen und Bürger die Höhe ihrer Gebühr beeinflussen können. Je nachdem, wie groß ihre Mülltonnen sind und wie häufig sie diese entleeren lassen, steigt oder sinkt ihre Abfallgebühr. Mit Hilfe eines Gebührenrechners im Internet auf der Homepage des WZV, (https://trennt-aktiv.de/index.php/berechnung) kann jeder seine Abfallgebühr für sich berechnen.
Die Grundgebühr beträgt immer 60 Euro, egal wie viele Personen in dem jeweiligen Haushalt leben. Für jeden dort wohnenden Bürger werden 360 Liter Abfall im Jahr berechnet. Die 80 Liter-Biotonne kostet 31,08 Euro im Jahr. Ist sie 120 Liter groß, sind es 46,56 Euro für die Biotonne. Die Papierentsorgung ist kostenlos. Und jede Entleerung kostet bei 30 bis 120 Litern Restmülltonnen zwischen 4,92 Euro und 8,25 Euro. Für die 240 Liter werden 12,69 Euro je Abfuhr fällig, bei 1100-Liter-Container sind es 45,65 Euro je Entleerung.
Ein Ein-Personen-Haushalt braucht im Jahr nur 84,75 Euro zu zahlen
Die Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch zur Müllvermeidung angehalten werden, erklärt WZV-Sprecherin Trimpert. Je weniger oft sie die Müllabfuhr in Anspruch nähmen, desto mehr sparten sie und der WZV an Betriebs- und Personalkosten. Zudem trage es zum Umweltschutz bei. „Wir haben so bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres 1000 Tonnen Restabfall weniger entsorgt als noch im vergangenen Jahr.“
Die kostengünstigste Lösung wäre demnach für einen Ein-Personen-Haushalt 84,75 Euro im Jahr, wenn dieser eine 120-Liter-Restmülltonne nutzt, die nur dreimal im Jahr entleert werden müsste und der Bioabfall auf dem eigenen Kompost entsorgt wird. Sollte der Ein-Personen-Haushalt eine 80-Liter-Biotonne brauchen, stiege der Jahresbetrag auf 115,83 Euro.
Eine Familie mit zwei Kindern zahlt zwischen 190 und 305 Euro
Ein Zwei-Personen-Haushalt müsste mit 80-Liter-Bio- und 120 Liter-Restabfalltonne bei nur sechs Entleerungen im Jahr 140,45 Euro zahlen. Bei monatlicher Entleerung des Restmülls wären es in diesem Fall 190,08 Euro. Sollte die 120 Liter große Restabfalltonne alle zwei Wochen entleert werden, wären für den Zwei-Personen-Haushalt 305,58 Euro fällig.
Für eine Familie mit zwei Kindern berechnet der WZV mindestens 1440 Liter Restabfall im Jahr, für die bei einer 120 Liter-Tonne zwölf Abholtermine nötig wären. Das kostet mit der 80-Liter-Biotonne 190,08 Euro. Bei einem zweiwöchentlichen Abfuhr-Intervall steigt die Gebühr auf 305,58 Euro im Jahr.
WZV: Müllgebühren sollen 2024 möglichst stabil bleiben
Somit bleibe für alle Abfallkunden genügend Spielraum, die Höhe ihrer Müllgebühren direkt zu beeinflussen, wirbt WZV-Sprecherin Trimpert für das neue System. „Es ist ein Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger, Geld zu sparen und die Umwelt zu schützen.“ Der WZV werde versuchen, die Abfallgebühren auch im nächsten Jahr trotz der steigenden CO2-Abgabe „möglichst stabil“ zu halten.
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Spekulationen, dass die Müllgebühr beim WZV nächstes Jahr um 10 bis 15 Prozent steigen werden, seien „eindeutig falsch“.