Kreis Segeberg. Die Welpen sind aktuell etwa acht Wochen alt. Warum keiner mehr mit Wolfs-Nachwuchs in der Region gerechnet hatte.
Seit Mitte Mai gab es Hinweise darauf, dass sich das erste Wolfsrudel des Landes Schleswig-Holstein, das sich im Segeberger Forst ansiedelte, Nachwuchs hat – nun gibt es den Fotobeweis: Mitarbeitern des schleswig-holsteinischen Wolfsmonitoring gelang es, die Welpen mittels einer Fotofalle zu dokumentieren. Die Aufnahmen, die zwei Welpen zeigen, wurden am 1. Juli gemacht. Die Welpen sind aktuell etwa acht Wochen alt und werden noch komplett von beiden Elterntieren mit Nahrung versorgt.
Nachdem in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt drei Wolfsterritorien mit zwei Wolfspaaren (Segeberger Forst, Sachsenwald und Region Kalübbe) und einem Einzeltier als resident, also als „ständig anwesend“ eingestuft worden waren, siedelt jetzt nach fast 200 Jahren erstmals wieder ein Wolfsrudel in Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein: Wolfswelpen im Segeberger Forst in die Falle gegangen
Mit Wolfsnachwuchs im Segeberger Forst hatte, wie berichtet, zuletzt keiner mehr gerechnet. Denn das „Traumpaar“, die Wölfin GW2834f und der Wolf GW2441m, wurden jäh auseinandergerissen. Am 29. März war die Wölfin bei einem Autounfall getötet worden – sie verendete am Straßenrand.
Der zurückgebliebene, einsame Wolf und die Wölfin GW2656f, die am 21. Februar drei Schafe auf Gut Neverstaven bei Bad Oldesloe und am 25. Februar drei Wildtiere bei Bad Bramstedt gerissen hatte, haben nun für Nachwuchs gesorgt.
Schleswig-Holsteinisches Wolfspaar im Sachsenwald bisher ohne Nachwuchs
Wolfsnachwuchs des zweiten Wolfspaares im Bereich des Sachsenwaldes konnte bisher nicht nachgewiesen werden. „Das schleswig-holsteinische Wolfsmonitoring wird das neue Wolfsrudel weiterhin intensiv beobachten und sich darüber hinaus darum bemühen, den Status des zweiten Wolfspaares im Sachsenwald zu klären“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
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Das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement sei, so das Ministerium weiter, auch für den jetzt eingetretenen Fall einer Rudelbildung gut aufgestellt. In den ausgewiesenen Wolfspräventionsgebieten (WPG) stellten wolfsabweisende Zäune einen effizienten Schutz insbesondere für kleine Weidetiere dar. „Tierhaltende haben in den WPG die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung des benötigten Zaunmaterials zu stellen. Außerhalb von Wolfspräventionsgebieten werden im Falle einer Gefährdung nach wie vor kostenfrei sogenannte Herdenschutzpakete für die Zeit der Gefährdung durch das Land zur Verfügung gestellt“, so das Ministerium.