Norderstedt. Auf der Ohechaussee und der Segeberger Chaussee werden bald neue Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkungen geschaffen.
Es gibt sie bereits mehrfach im Stadtgebiet von Norderstedt: Zonen entlang von Hauptverkehrsstraßen, in denen nachts zwischen 22 und 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt. In diesem Frühjahr wird diese Maßnahme, die ein Mittel im Sinne des Lärmschutzes ist, ausgeweitet. Wie die Verwaltung der Politik im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr berichtet hat, wird es zwei weitere dieser Tempolimits geben: auf der Ohechaussee und auf der Segeberger Chaussee. Also auf zwei der am meisten befahrenen Verkehrsachsen.
Die Grundlage hierfür bildet der im Juni 2020 verabschiedete Lärmaktionsplan. Darin waren Schwerpunkte in der Stadt aufgelistet und kategorisiert worden. In der Regel geht es um Straßenzüge, wo die Menschen Belästigungen oberhalb der Grenzwerte von nachts 55 Dezibel und tagsüber 65 Dezibel ausgesetzt sind.
Tempo 30: Norderstedt bekommt zwei weitere Zonen
Das trifft bei der Segeberger Chaussee auf den Bereich zwischen den Einmündungen Glashütter Damm und Glashütter Kirchenweg zu, also für ungefähr 300 Meter zwischen den Hausnummern 242 und 258. Die zweite Zone ist deutlich länger, denn die Stadt benennt die Strecke zwischen In de Tarpen und Am Tarpenufer an der Ohechaussee, was ungefähr zwei Kilometern entspricht.
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Die verkehrsrechtliche Prüfung habe ergeben, dass hier jeweils Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden können. Dies sei mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr abgestimmt.
Norderstedt: Nächtlicher Lärm lässt keinen ruhigen Schlaf zu
„Die Maßnahmen werden erforderlich, da die errechneten Lärmbeeinträchtigungen mit einem Lärmpegelwert von mindestens 60 dB(A) nachts einen Pegelwert erreicht haben, der [...] eine damit einhergehende Gesundheitsschädigung nicht ausschließen lässt“, heißt es. Sprich: Die Menschen werden um ihren Schlaf gebracht.
Daher liege eine „gebietsbezogene Schutzwürdigkeit“ vor im Sinne der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Eine Umsetzung werde in Kürze erfolgen. Wie schon auf der Ochsenzoller Straße, der Tangstedter Landstraße und der Poppenbütteler Straße dürfte das Tempolimit dann mit Hinweisschildern ausgewiesen werden.