Norderstedt. Beamte nahmen Fahrräder von Fünft- und Sechstklässlern unter die Lupe. Welche Mängel sie fanden und was die Polizei rät.
Kinder und Jugendliche kommen oft mit dem Rad zur Schule – aber nicht immer sind diese Fahrräder auch sicher. Einsatzkräfte des Polizeireviers Norderstedt haben deshalb jetzt in Absprache mit der Schule die Fahrräder von Schülerinnen und Schülern des Coppernicus-Gymnasiums in Garstedt kontrolliert.
Am Freitag, 3. März, nahmen die Beamten zwischen 8 und 11 Uhr 149 Fahrräder der Fünft- und Sechstklässler in Augenschein und überprüften die Räder auf technische Mängel. Dabei beanstandeten die Polizisten insgesamt 61 der vorgeführten Zweiräder aufgrund unterschiedlicher Mängel.
Norderstedt: Polizei kontrolliert Fahrräder am Coppernicus-Gymnasium
Eltern sind jetzt gemeinsam mit ihren Kindern gefordert, fehlende Teile anzubauen oder instandzusetzen. Die Beseitigung der Mängel erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Die Einsatzkräfte erhoffen sich, ein höheres Bewusstsein für den einwandfreien technischen Zustand der Räder und der damit einhergehenden eigenen Sicherheit im Straßenverkehr zu schaffen.
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Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes Muss, betont die Polizei. Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.
Welche Ausstattung ein Kinderfahrrad zwingend haben muss
Vorgeschrieben sind: zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand-und Rücktrittbremse), eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte, eine Lampe (vorne), ein weißer Reflektor (vorne), ein rotes Rücklicht, ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein.
Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben. Weiterhin vorgeschrieben sind vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierendeweiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!), zudem rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind.
Norderstedt: Kinder sollten erst nach Radprüfung in der 4. Klasse zur Schule radeln
Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen. Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.
Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass Kinder erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse zur Schule radeln sollten.