Wakendorf II/Bad Segeberg. Vorwurf: fahrlässige Tötung eines Radfahrers. Mann (62) muss sich vor Amtsgericht Segeberg verantworten. Was im September 2022 geschah.

  • Prozess findet am 27. Juni vor dem Amtsgericht Segeberg statt
  • Der Verdächtige schwieg zu den Vorwürfen und verwies auf seinen Anwalt
  • Radfahrer war demnach gemeinsam mit einem Freund auf der Kreisstraße 79 in Richtung Wakendorf II unterwegs gewesen.

Am 11. September vor zwei Jahren ist ein 55 Jahre alter Radfahrer bei einem tragischen Unfall, der sich zwischen Wilstedt und Wakendorf II ereignete, ums Leben gekommen. Die Umstände des Unfalls waren dramatisch: Denn der Mann landete im Straßengraben und starb dort an einem Herzinfarkt. Wiederbelebungsversuche vor Ort scheiterten.

Nun steht am Donnerstag, 27. Juni, im Amtsgericht Bad Segeberg ein 62 Jahre alter Mann aus Wakendorf II vor dem Richter. Er wird der fahrlässigen Tötung des Radfahrers beschuldigt. Denn sein Überholmanöver mit einem Trecker soll für den folgenschweren Unfall gesorgt haben. Ursprünglich war bereits für Mai ein Termin vor dem Amtsgericht angesetzt worden, der dann aber verschoben werden musste.

Unfallverursacher hatte sich aus dem Staub gemacht

Der Mann hatte sich nach dem Unfall aus dem Staub gemacht und sich auch nicht um den verunfallten Radfahrer gekümmert. Noch Monate nach dem Tod des 55-Jährigen hatten dessen Hinterbliebenen also keine Gewissheit, wie es überhaupt zu dem Unglück gekommen war.

Schließlich vermeldete die Polizei im Februar 2023: „Umfangreiche Ermittlungen der Polizeistation Henstedt-Ulzburg haben nach Hinweisen durch Zeugen den Anfangsverdacht gegen einen Tatverdächtigen ergeben“, sagte Polizeisprecher Lars Brockmann damals auf Abendblatt-Anfrage. Der Verdächtige schwieg zu den Vorwürfen und verwies auf seinen Anwalt. Wie sich herausstellte, war es nicht das erste schwere Verkehrsdelikt des Mannes. Denn ihm war bereits wegen eines anderen Vergehens die Fahrerlaubnis von der Polizei entzogen worden.

Radfahrer war mit einem Freund auf der engen Straße unterwegs

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nun in ihrer Anklage den Unfallhergang beschrieben. Sie deckt sich mit den Zeugenaussagen vom 11. September 2022, die vom Fahrverhalten des grünen Treckers mit einem blauen Anhänger berichtet hatten.

Der 55-jährige Radfahrer war demnach am 11. September, einem Sonntag, gemeinsam mit einem Freund auf der Kreisstraße 79 in Richtung Wakendorf II unterwegs. Gegen um 10.38 Uhr, so der Polizeibericht, tauchte das Treckergespann auf der engen Straße auf.

Der Trecker setzte seine Fahrt fort

Der Trecker setzte zum Überholen an und zog am Radfahrer vorbei. Wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, mit ungenügendem Seitenabstand. „Wegen des plötzlichen und dichten Überholvorgangs soll der Geschädigte einen solchen Schreckmoment erlitten haben, dass dieser von der Fahrbahn abgekommen und in den Straßengraben gefallen sein soll“, heißt es in der Anklageschrift. „Der Geschädigte erlitt durch den Schockmoment einen Herzmuskelinfarkt und verstarb noch an der Unfallstelle.“

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Der Verstorbene war an jenem Unglückstag nicht alleine unterwegs. Ein Freund machte die Ausfahrt auf seinem Rad mit. Auch er war von dem Trecker überholt worden – laut seiner Aussage trotz Gegenverkehr. Er habe auf den Straßenrand ausweichen müssen, konnte aber sein Rad unter Kontrolle halten und war nicht gestürzt. Weil er sich wunderte, wo denn sein Freund hinter ihm bliebe, drehte der Mann sich um – und fand den Verunglückten im Straßengraben.

Tod eines Radfahrers: Abstand halten bei Gegenverkehr unmöglich

Polizeisprecher Lars Brockmann sagte dazu im September 2022: „Es ist auf dieser Straße im Gegenverkehr für eine so große Zugmaschine kaum möglich, den gebotenen Sicherheitsabstand zu einem Radfahrer zu wahren. Und laut Aussagen des zweiten Radfahrers musste der Gegenverkehr bei dem Überholmanöver auch in die Eisen steigen.“

Vielleicht wird sich der Treckerfahrer im Prozess nun zum Hergang äußern. Der Prozess gegen den Mann beginnt um 9.30 Uhr im Saal 4 des Amtsgerichtes in der Kreishauptstadt.