Kreis Segeberg. Um den Schwimmunterricht trotz hoher Energiekosten zu stärken, erhalten neun Einrichtungen fünfstellige Summen.

Die gestiegenen Energiekosten haben seit rund einem Jahr große Auswirkungen auf die Schwimmbäder in Schleswig-Holstein, die oftmals kommunal betrieben werden. Um Kosten zu senken und Defizite zu reduzieren, wurden nicht nur vielerorts die Wassertemperaturen gesenkt, sondern auch Öffnungszeiten reduziert und Angebote gestrichen. So fielen auch Anfängerkurse aus.

Die Landesregierung stellt nun Kommunen, die Träger von Schwimmstätten sind, vier Millionen Euro zur Verfügung, um die finanzielle Belastung abzufedern. Davon profitiert auch der Kreis Segeberg. Die vier Landtagsabgeordneten der CDU – Katja Rathje-Hoffmann (Nahe), Patrick Pender (Norderstedt), Ole Plambeck (Henstedt-Ulzburg) und Sönke Siebke (Schmalensee) – erklären, worum es bei der Unterstützung geht.

Arriba & Co.: Schwimmbäder im Kreis erhalten Finanzhilfe vom Land

„Jedes Kind muss schwimmen können – das ist unser Ziel und gerade im Land zwischen den Meeren und dem Kreis Segeberg mit mehreren Seen wollen wir dieses Ziel auch schaffen. Die letzten Jahre haben mit all ihren Widrigkeiten dazu beigetragen, dass die Schwimmausbildung nicht so durchgeführt werden konnte, wie wir es uns vorgestellt haben."

278.800 Euro fließen in den Kreis. Neun Schwimmstätten werden gefördert: das Arriba-Erlebnisbad (51.171,46 Euro) und das Lehrschwimmbecken Pestalozzistraße in Norderstedt (25.820,46 Euro), das Freibad der Gemeinde Alveslohe (39.447,92 Euro), das Aqua Fun Hallen- und Freibad in Wahlstedt (35.007,59 Euro), in Kaltenkirchen das Freibad (31.949,56 Euro) sowie das Hallenbad der HolstenTherme (31.141,04 Euro), dazu die Freibäder in Ellerau (23.473,15 Euro), Rickling (24.451,19 Euro) und Trappenkamp (16.300,80 Euro).

Das Geld kann für den laufenden Betrieb verwendet werden. Sie alle sind Standorte, an denen in diesem oder dem letzten Jahr Schwimmkurse für Schüler an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen stattfindet oder stattgefunden hat. Was die jeweiligen Kommunen oder städtischen Gesellschaften noch tun müssen: Formal zum 1. März die nötigen Förderanträge stellen.