Kreis Segeberg. 31. Januar Abgabefrist für Steuererklärung: Segeberger Landtagsabgeordneter (CDU) sieht Schuld für Hektik bei Olaf Scholz.
Die Frist im Nacken: Bis zum 31. Januar müssen 1,3 Millionen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Grundsteuererklärung in Schleswig-Holstein abgeben. Laut Landesregierung haben 70 Prozent das schon erledigt. Von den fehlenden 30 Prozent saßen an diesem Wochenende sicher etliche nervös und gestresst über ihren Unterlagen zur digitalen Erklärung – sofern sie das Abenteuer annahmen, diese selbst zu machen und sie nicht an einen Steuerberater zu delegieren.
Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht einreicht, muss vorerst wohl nicht mit Verspätungszuschlag und Zwangsgeld rechnen. Aus Kiel werden wohl zunächst nur Erinnerungsschreiben von den Finanzbehörden verschickt. Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat und – in letzter Konsequenz – Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro sind allerdings rechtlich möglich, wie Finanzministerin Monika Heinold betonte.
Landtag: „Stehen gut da!“ – Plambeck verteidigt Grundsteuerverfahren
Ole-Christopher Plambeck, CDU-Landtagsabgeordneter aus Henstedt-Ulzburg und finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, hat in der Landtagsdebatte über den Stand der Dinge bei der Grundsteuer das von Grundeigentümerverbänden und vielen Bürgerinnen und Bürgern kritisierte Verfahren verteidigt.
Schuld für all die Hektik bei der Grundsteuer sei Ex-Finanzminister Olf Scholz, weil der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2018 bis Ende 2019 gebraucht hätte, um ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, welches bis Ende 2024 mit oder ohne Länderöffnungsklausel umgesetzt werden müsse. „Und in dieser knappen Umsetzungsphase stehen wir derzeit“, sagte Plambeck in seiner Rede.
Vorwurf der „schlechten Umsetzung“ nicht gerechtfertigt
Und vor diesem Hintergrund stehe Schleswig-Holstein mit knapp 70 Prozent Abgabequote im Bundesländervergleich „sehr gut da“, so Plambeck. Auch, weil staatliche Dienstleister und Behörden wie die Gebäudebewirtschaftung, das Dienstleistungszentrum Personal oder der Landesbetrieb Verkehr nahezu alle Erklärungen abgegeben habe.
„Ich wiederhole daher gerne das, was ich im Herbst gesagt habe: Man kann den Vorwurf einer gerade in Schleswig-Holstein schlechten Umsetzung im Bundesländervergleich wirklich zurückweisen“, sagte Plambeck. Großer Dank gebühre allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die bisher eine Erklärung abgegeben haben, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern, Steuerbüros und auch im Ministerium.
Steuererklärung: Landesregierung habe viel Hilfestellung geleistet
„Mit der Telefon-Hotline sowie dem Rückrufservice, mit vielen Terminen in den Ämtern wird von Amtswegen viel Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger geleistet, um Fragestellungen zielgenau zu besprechen“, sagte Plambeck.
„Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, dass das umzusetzende Bundesmodell ein kompliziertes Modell ist und dass auch die Formularlösung nicht gut ist. Ich verstehe sehr gut, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich über das Verfahren beschweren.“
Landtag: Grundsteuer sichere die Grundinfrastruktur der Kommunen
Besonders komplex seien Mischfälle, mit gewerblichen Einheiten, oder wenn es mehrere Eigentümer gebe. Doch Einzelfristverlängerungen würden gewährt, weil die Finanzämter „ein großes Interesse an gut ausgefüllten Erklärungen“ hätten, so Plambeck.
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„Das ganze Thema ist ein großer Kraftakt. Aber im Sinne unserer Kommunen ein wichtiger Kraftakt.“ Die Grundsteuer sei mit landesweit jährlich etwa 480 Millionen Euro eine sehr wichtige Einnahmeposition in den Haushalten der Kommunen. Sie sichere die Grundinfrastruktur wie die Sanierung von Straßen oder Radwegen oder den Betrieb von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen oder Büchereien, betonte Plambeck.