Kreis Segeberg. Haus- und Grundeigentümer müssen Grundsteuererklärung bis 31. Januar abgeben. Wo man Hilfe in letzter Minute bekommt.
Seit Wochen plagen sich die etwa 1,3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Schleswig-Holstein mit der elektronischen Abgabe Grundsteuererklärung. Wer sich damit überfordert sah, konnte sich Hilfe holen. Auch im Kreis Segeberg gab es gut besuchte Infoabende des Finanzamtes, etliche Grundsteuer-Workshops – etwa im „PCafé“ des Norderstedter DRK – und Nachhilfe von Eigentümerverbänden wie Haus&Grund.
Wer die Erklärung bis jetzt immer noch nicht abgegeben hat – und das gilt für immerhin 40 Prozent der Erklärungspflichtigen in Schleswig-Holstein – muss sich jetzt wirklich ranhalten. Am 31. Januar läuft die bereits verlängerte Abgabefrist aus – danach drohen Verspätungsgebühren, Schätzungen und in letzter Konsequenz Zwangsgelder.
Grundsteuer: Frist für Steuererklärung läuft ab – Zwangsgeld kann drohen
Darauf hat die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold hingewiesen. „Eigentum verpflichtet. Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung abgegeben haben. Als Land stellen wir ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung.“
Heinold unterstrich, dass dazu auch die Möglichkeit gehöre, sich im Finanzamt vor Ort zu informieren. Dieses Angebot richte sich insbesondere auch an diejenigen, die keinen Internetzugang zur Verfügung hätten. Zudem erinnerte sie daran, dass eine Registrierung bei ELSTER einige Tage in Anspruch nehmen könne.
Pro Monat Verspätung werden 25 Euro Zuschlag fällig
„Zunächst werden wir Erinnerungsschreiben versenden, aber die Finanzverwaltung hat auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen. Es liegt an den Eigentümerinnen und Eigentümern, ob und in welchem Umfang es zu diesen Maßnahmen kommen wird.“
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Ein Verspätungszuschlag kann individuell festgesetzt werden, die Höhe ist unter anderem abhängig von der Dauer der Verspätung. Er beträgt 25 Euro pro angefangenem Monat. Bleibt die Erklärung aus, kann nach ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro erhoben werden. Auch dieses wird individuell festgesetzt.
Grundsteuer: Wo man Hilfe bei der Steuererklärung findet
Wer jetzt noch auf den letzten Drücker die Erklärung macht und Hilfe benötigt, für den hält das Land Schleswig-Holstein Unterstützungsangebote bereit. Ein Überblick:
Rückruf-Service:Online können beim Ministerium Termine beim jeweiligen Finanzamt gebucht werden, zu dem die Eigentümerin zurückgerufen wird. Einmal in der Woche stehen noch bis Ende Januar Termine bis 19 Uhr zur Verfügung.
Hotlines: Auch ohne vorherige Terminbuchung sind die Finanzämter über die eigens eingerichteten Grundsteuer-Hotlines zu erreichen. Die Nummer sowie die Öffnungszeiten des jeweilig zuständigen Amtes finden sich auf dem Informationsschreiben, das Eigentümer und Eigentümerinnen im Sommer erhalten haben sowie auf der Grundsteuer-Webseite. Für Norderstedt ist das die Außenstelle des Finanzamtes Bad Segeberg an der Europaallee unter 040/523 06 80.
Vor-Ort-Termine: Bei individuellen Fragen zur Grundsteuererklärung kann ein Termin im Finanzamt vor Ort vereinbart werden.
Erklärfilm: Ein Film des Finanzministeriums zeigt Schritt für Schritt, wie die Grundsteuererklärung per ELSTER ausgefüllt werden muss.
Ausfüllhilfen: Mit den Ausfüllhilfen wird ebenfalls Schritt für Schritt durch die ELSTER-Formulare oder Papiervordruck geführt. Anleitungen für die Papiervordrucke liegen auch in den Finanzämtern aus.
Grundsteuererklärung für Privateigentum: Die Bundesregierung bietet online für private Eigentümerinnen und Eigentümer eine vereinfachte Abgabemöglichkeit.