Norderstedt. Mit absurder Fahrweise sorgte ein 49-Jähriger für einen Unfall in Norderstedt. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
Wollte er einen Unfall provozieren und daran Geld verdienen? Oder drehte er einfach nur durch? Auf jeden Fall steht ein 49-Jähriger am Mittwoch vor dem Kieler Schöffengericht, um sich für einen ebenso merkwürdigen wie gefährlichen Zwischenfall im Norderstedter Verkehr zu behaupten. Die Anklage lautet: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Der Vorfall ereignete sich am 19. März 2019. Der als Zeuge im Prozess geladene Geschädigte soll an diesem Tag mit seinem Wagen hinter dem des Angeklagten in Norderstedt unterwegs gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft fuhr der 49-Jährige völlig grundlos und mehrfach wiederholt sehr langsam.
Prozess: Erst Vollgas, dann Vollbremsung: Mann provoziert Unfall
Provoziert davon, sah sich der Fahrer des folgenden Wagen schließlich aufgefordert, zu überholen. Als er dazu ansetzte, soll der Angeklagte sein Fahrzeug plötzlich stark beschleunigt haben. So sehr, dass der Zeuge seinen Überholvorgang abbrechen und hinter den Wagen des Angeklagten wieder einscheren musste.
In diesem Moment jedoch soll der Angeklagte eine Vollbremsung eingeleitet haben, offenbar ganz bewusst, um einen Auffahrunfall mit dem Geschädigten herbeizuführen. Trotz eingeleiteter Notbremsung konnte der Geschädigte nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr tatsächlich auf den Wagen des Angeklagten auf.
Prozess: Angeklagter fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld
Eine Woche später, am 26. März, meldete sich der Angeklagte dann über seinen Rechtsbeistand und forderte Schadensersatz sowie ein Schmerzensgeld vom Geschädigten. Der lehnte eine Schadensregulierung ab, weil er den Unfall schließlich nicht verursacht hatte. Der Angeklagte hingegen stellte sogar Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Geschädigten.
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Das Schöffengericht muss nun über Schuld und Unschuld urteilen. Der öffentliche Prozess beginnt um 10 Uhr im Saal 5.