Norderstedt. Stadt sieht keine Möglichkeit für ein strengeres Tempolimit – doch die Argumentation überzeugt die Anwohner am Glashütter Damm nicht.
Die Auskunft der Stadt Norderstedt war im Grunde genommen eindeutig: Das von vielen Anwohnern geforderte – und von der Politik per Beschluss in die Prüfung gebrachte – Tempolimit von 30 km/h auf dem Glashütter Damm sei nicht durchsetzbar. „Der Glashütter Damm ist als verkehrswichtige Straße im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Norderstedt eingestuft und ist damit auch Vorfahrtstraße. Daher kann hier keine Tempo-30-Zone angeordnet werden“, so die Begründung.
Der diskutierte Bereich zwischen den Einmündungen zur Glasmoorstraße und zum Grünen Weg wird zwar morgens von Kindern auf dem Weg zur Grundschule oder Kita genutzt, doch diese beiden Einrichtungen haben laut Stadt keine direkte Verbindung zum Glashütter Damm – es würde also kein „Bring- und Holverkehr“ auf dieser Straße, sondern in der Müllerstraße stattfinden. Auch ein Unfallschwerpunkt sei der Glashütter Damm nicht, die Stauprobleme zurückzuführen auf die Sperrungen der Segeberger Chaussee.
Norderstedt: Tempo 30 – Anwohner am Glashütter Damm wollen nicht aufgeben
In der Bevölkerung kommt das nicht gut an. Silvia Delbrück hat einen offenen Brief an die Oberbürgermeisterin, an die Verkehrsaufsicht und alle Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr verfasst. „Die verkehrlichen Probleme im Glashütter Damm (vermehrtes Verkehrsaufkommen) sind nicht die ausschließliche Gefahrenlage für Schulkinder. Es ist vielmehr die erhöhte Geschwindigkeit in Verbindung mit einem schmalen Fußweg ohne echten Sicherheitsabstand für Fußgänger. Dies ist bereits vor den Baumaßnahmen auf der Segeberger Chaussee der Fall gewesen und auch in den ‘Nicht-Stau-Zeiten’ der Fall“, schreibt sie.
Sie beschreibt die Gefahr durch Lkw bereits bei Tempo 50. Und fordert Präventivmaßnahmen, die über „Achtung Kinder“-Schilder und Freiwilligkeit hinausgingen. Delbrück sagt, dass es sehr wohl einen direkten Zugang der Grundschule zum Glashütter Damm gebe: den Schulhof. Dieser werde von Kindern aus Richtung des Grünen Wegs als Eingang genutzt, auch von Schülerinnen und Schüler, die im Glashütter Damm (ab Hausnummer 250) wohnen und im Neubaugebiet Arlaustieg. „Weiterhin ist der Hort (für Früh- und Nachmittagsbetreuung der BEB) genau am Glashütter Damm ansässig und hat dort sowohl die Kantine als auch alle Räumlichkeiten inklusive Büros, auch wenn die Postanschrift die der Schule ist.“
Norderstedt: Am Westende des Glashütter Damms vor der Grundschule Immenhorst gilt Tempo 30
Sie sagt, eine Begründung für Tempo 30 gemäß der Straßenverkehrsordnung – es geht dort unter anderem um Schulen und Kitas, die im unmittelbaren Bereich von Straßen liegen – liegt vor. „Weiterhin fallen im Glashütter Damm kritische Begleiterscheinungen wie beispielsweise häufige Fahrbahnquerungen durch Grundschulkinder auf.“ Der Fuß- und Radweg der Kinder gehöre in den Fokus.
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Und dann vergleicht sie die Lage mit jener rund um die Grundschule Immenhorst, also im westlichen Teil des Glashütter Damms. „Trotz Vorfahrtstraße wurde hier Tempo 30 eingerichtet. Das Schulgrundstück ist circa 90 Meter von der Straße entfernt. Weiterhin erstreckt sich Tempo 30 dort sogar bis hin zur Einfahrt Heidehofweg. Das sind mehr als 550 Meter von der Einfahrt der Schule entfernt (und 350 Meter vom Kindergarten). Damit ist der Schulweg gut abgedeckt.“
Delbrück fragt: „Wieso wird der Glashütter Damm West und die Schulkinder dort besser geschützt? Die Situation ist die gleiche: die Kinder laufen den Glashütter Damm entlang und queren diesen an einer Lichtsignalanlage.“ Sie sagt, dass man mit weiteren Eltern aus der Nachbarschaft einen Konsens über die Notwendigkeit von Tempo 30 erzielt habe – und dass man bereit sei, hierfür eine Petition zu starten. Über Elternvertreter werde es Gespräche mit der Schulleitung sowie der Kita-Leitung Kristiansand geben.