Kreis Segeberg. 2022 hat der Kreis Segeberg die Ladeinfrastruktur mit 300.000 Euro gefördert. Ab wann neue Anträge gestellt werden können.
Die Fördermittel des Kreises Segeberg für E-Ladesäulen und private Wallboxen sind für das Jahr 2022 aufgebraucht. Weitere Anträge können daher aktuell nicht mehr berücksichtigt werden. Doch auch im kommenden Jahr soll die E-Mobilität gefördert werden.
„Neue Mittel für 2023 sind im Haushalt eingeplant“, sagt Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum. „Ab dem 12. Dezember können wieder Anträge für das kommende Jahr gestellt werden – vorausgesetzt, dass der Kreistag den Haushalt 2023 am 8. Dezember so beschließt.“
Mobilität: Fördertopf für E-Ladesäulen erschöpft – neuer Zuschuss geplant
Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Für 2022 standen erneut 300.000 Euro für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereit. Die Zuschüsse konnten für die Ladestation daheim, aber auch für die öffentliche Ladeinfrastruktur beantragt werden.
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Konkret bedeutet das: Maximal 7500 Euro gab es für eine öffentlich zugängliche Normalladesäule oder maximal 25.000 Euro für eine Schnellladesäule. Der Zuschuss für private Wallboxen betrug bis zu 1000 Euro. So soll es auch im kommenden Jahr wieder sein.
Ladesäulen: 665 Förderanträge sind beim Kreis Segeberg eingegangen
2022 sind insgesamt 665 Anträge bei Birnbaum eingegangen. Interessierte können sich unverbindlich mit dem Klimaschutzmanager in Verbindung setzen. Dort gibt es Informationen zum Ablauf einer möglichen Antragstellung oder auch erst einmal nur allgemein zum Thema.
Heiko Birnbaum von der Klimaschutzleitstelle des Kreises Segeberg ist per E-Mail unter klimaschutz@segeberg.de erreichbar.