Kreis Segeberg. Wildpark Eekholt warnt vor tödlicher Gefahr durch Ausbau der Windenergie. Das sagt die Branche zu den Vorwürfen.
Der Vorwurf wiegt schwer: Ohne weitreichende Schutzmaßnahmen könnte ein weiterer Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein zu einer Gefahr für die Seeadler werden. Die Rotorblätter seien sogar eine Haupttodesursache für die Greifvögel, sagten der Wildpark Eekholt und die Projektgruppe Seeadlerschutz vor wenigen Tagen.
Über Wochen war ein schwer verletzter Raubvogel in der Pflegestation der Einrichtung gesund gepflegt worden. Er war im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit zerschmettertem Flügel aufgefunden worden – in unmittelbarer Nähe zu einer Windkraftanlage.
Haupttodesursache für Seeadler? Windkraftbranche wehrt sich
Die Windenergiebranche wehrt sich dagegen, dass hier pauschaler Zusammenhang gezogen wird. In einem als „Faktencheck“ verschickten Statement nimmt der Landesverband des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) Stellung.
So habe die Seeadler-Population trotz des Ausbaus der Windenergie zugenommen – „in den letzten zwei Dekaden stieg die Brutbestandsentwicklung in Schleswig-Holstein von rund 30 auf 130 Paare in 2021“, heißt es.
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Der BWE sagt: „Die hauptsächlichen Todesursachen von Seeadlern sind nicht menschengemacht, sondern natürlich.“ Dazu gehörten unter anderem, dass die Tiere verhungern, erfrieren, an Krankheiten wie der Vogelgrippe sterben oder bei Revierkämpfen. Als „natürlich“ betrachtet der Verband indes auch eine Vergiftung durch Bleimunition, die bekanntlich im Zusammenhang mit der Jagd auftreten kann.
„Kollision mit Rotorblättern nur eine von vielen tödlichen Gefahren“
„Eine Kollision von Seeadlern mit den Rotorblättern einer Windenergieanlage ist laut Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz nur eine von vielen tödlichen Gefahren. Zusammen mit Gefahren durch erneuerbare Energien, einschließlich deren Infrastruktur, wird ihr eine mittlere Bedeutung beigemessen.“
Die Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden, hier verweist der BWE auf einen Vorschlag der EU-Kommission. „Das Töten oder Stören einzelner Exemplare wildlebender geschützter Arten darf kein Hindernis für die Entwicklung von Projekten der erneuerbaren Energien sein, soweit: Die Tötung nicht absichtlich erfolgt, gegebenenfalls angemessene Maßnahmen ergriffen werden, und die Population der Art nicht gefährdet wird.“
Verband: Energiewende trägt zum Artenschutz bei
Der Seeadler sei in Schleswig-Holstein mittlerweile von der Roten Liste der Brutvögel entlassen worden, so der Verband. „Für einen größtmöglichen Schutz der Vögel gelten in Schleswig-Holstein strenge Vermeidungsmaßnahmen und Abstandsregeln zu Seeadler-Horsten. Diese können bis zu zwei Kilometer um den Turmfuß der Anlage reichen. Angesichts des menschengemachten Klimawandels sind die erneuerbaren Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele. Die Energiewende trägt damit erheblich zum Natur- und Artenschutz sowie zum Erhalt gesamter Populationen bei. Klimaschutz und Artenschutz sind Teil derselben Medaille, sie gehen Hand in Hand.“