Norderstedt. Gericht entscheidet, dass die Familie Farhadi weitermachen kann – vorerst. Denn für die Stadtwerke ist der Streit damit nicht beendet.

Die derzeitigen Wirte des Strandhauses dürfen vorerst weiter die Gastronomie am Norderstedter Stadtparksee betreiben – das hat ein Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig am Donnerstag ergeben.

Wie lange die Pächter allerdings wirklich weitermachen können, ist fraglich. Die Stadtwerke Norderstedt, die das Strandhaus seit 2014 an die Familie Farhadi vermietet haben, veranlassten eine Räumungsklage gegen die Pächter. Der Streit ist also nicht beigelegt, sondern wird nun vor dem Zivilgericht weitergeführt.

Strandhaus-Affäre: Pächter bekommen vor Oberlandesgericht recht

Zum Hintergrund: Der Pachtvertrag mit den Strandhaus-Betreibern wurde im Mai dieses Jahres ohne Wissen der Stadtwerke von ihrem früheren Mitarbeiter, dem Ex-Arriba-Chef Ruud Swaen, um 20 weitere Jahre verlängert. Swaen musste daraufhin nach 26 Dienstjahren das Unternehmen verlassen – offiziell wegen einer „neuen Organisationsstruktur“.

In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht ging es nun zunächst um die Frage, ob der Vertrag überhaupt hätte verlängert werden dürfen oder öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Denn: Anfang des Jahres hatte sich eine dritte Partei, die PED Verwaltungsgesellschaft mbH, in den Streit eingemischt. Die Firma bekundete ihr Interesse an der Strandhaus-Gastronomie und klagte vor der Vergabekammer: Die Stadtwerke hätten die Stelle ausschreiben müssen. Ansonsten verstießen sie gegen das Vergaberecht.

Zunächst bekam PED recht. Bei einer erneuten Ausschreibung wäre das jetzige Strandhaus-Team aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wieder von den Stadtwerken als Mieter ausgewählt worden und damit draußen gewesen. Deswegen legten die Pächter beim Oberlandesgericht Beschwerde ein – und bekamen recht.

PED-Firma kein ernsthaftes Interesse an der Gastronomie?

Der Senat hat den vorherigen Beschluss der Vergabekammer am Donnerstagmorgen aufgehoben und den Antrag von PED zurückgewiesen. Mit zweierlei Begründung: Zum einen ist der Senat der Meinung, dass es sich bei dem Vertrag mit den Strandhaus-Betreibern um keine Dienstleistungskonzession, sondern um einen Pachtvertrag handelt. Somit musste die Stelle nicht öffentlich ausgeschrieben werden.

Des Weiteren ist der Senat der Auffassung, dass die PED-Firma gar kein ernsthaftes Interesse an der Gastronomie im Stadtpark hat und bisher gar nicht ausreichend in der Branche tätig war. Ein weiterer Knackpunkt: Den Stadtwerken wird eine Nähe zu PED nachgesagt. Die Firma könnte möglicherweise im Interesse der Werkleitung gehandelt haben, um den ungeliebten Mieter aus dem Haus zu bekommen.

In einer Presseerklärung teilten die Stadtwerke mit, dass sie die Entscheidung des Oberlandesgerichts zur Kenntnis nehmen und respektieren. „Gleichwohl stellt das Ergebnis, dass diese vereinbarte Vertragsverlängerung um mindestens 20 Jahre nach der vergaberechtlichen Würdigung des OLG Schleswig rechtskonform ist, die Verantwortlichen nicht zufrieden“, sagte Stadtwerke-Sprecher Oliver Weiß.

Stadtwerke hätten „öffentliches Verfahren bevorzugt“

Nach Auffassung der Werkleitung wurden die Pächter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses damit beauftragt, die Versorgung der Badegäste des Arriba-Strandbads sicherzustellen – das würde einer sogenannten Dienstleistungskonzession entsprechen und eine öffentliche Ausschreibung erfordern. Der Senat teilt diese Einschätzung nicht.

Die Stadtwerke betonen, wie „attraktiv und lukrativ“ die Veranstaltungen seien, die das Strandhaus über die beauftragte Bewirtung der Badegäste hinaus durchgeführt hätte. Trotz dieser „positiven Konstellation“ für beide Vertragspartner habe die Werkleitung den Anspruch größtmöglicher Transparenz bei Abschluss von Verträgen. Insbesondere bei so „außergewöhnlich langen Vertragslaufzeiten“ hätten die Stadtwerke unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung ein öffentliches Verfahren bevorzugt, heißt es in der Mitteilung.

Das Strandhaus-Team zeigt sich derweil in Feierlaune: „Heute gibt es für das Strandhaus etwas zu feiern – mindestens 20 Jahre. Deswegen gibt es heute Abend für jeden Gast des Afterwork einen Kurzen aufs Haus“, postete das Strandhaus am Donnerstag bei Facebook. „Wir sind erleichtert. Nichtsdestotrotz ist der Streit mit den Stadtwerken nicht beigelegt“, sagt Christoph Clauß, kaufmännischer Leiter, dem Abendblatt.