Neumünster/Bad Bramstedt. Er ertrank bei einem Kita-Ausflug in die Roland-Oase in Bad Bramstedt. Nun stehen die Erzieher und zwei Bademeister vor Gericht.

Mit drei kleinen Kindern gelang dem Ehepaar aus dem Irak die gefährliche Flucht im Schlepperboot über die Ägais nach Griechenland. Sechs Monate später ertrank ihr Sohn Yad (6) bei einem Badeausflug mit dem Kindergarten in einem bewachten Freibad. Die Geschichte um den tödlichen Badeunfall vom 23. Juni 2016 in der Roland-Oase Bad Bramstedt ist auch eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände.

Der sechsjährige Yad konnte ebenso wenig schwimmen wie seine Eltern und Geschwister. Er verstand – bis auf die Zahlen von eins bis zehn - kein Deutsch. Den Kindergarten in Bad Bramstedt besuchte er kaum länger als eine Woche. Seine Mutter (30) und sein Vater (32) sprachen ebenfalls kein Deutsch. Nach eigenen Angaben wussten sie nicht einmal, dass ihr Kind an dem verhängnisvollen Ausflug ins Freibad teilnehmen sollte. Seit Mittwoch nehmen die trauernden Eltern als Nebenkläger im Strafprozess gegen drei Erzieherinnen und zwei Bademeister der „Roland Oase“ vor dem Amtsgericht Neumünster teil.

Zwei Schüler entdeckten den toten Jungen im Becken

Allen fünf Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vor. Bei hinreichender Aufmerksamkeit hätten sie den Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern können, so der Vorwurf. Die Erzieherinnen begleiteten damals gemeinsam mit einer Praktikantin 15 Kinder zwischen drei und sechs Jahren zum Freibad. Der Betreuungsschlüssel von vier Kindern pro Aufsichtsperson hätte die Sicherheit gewährleisten müssen, sagte Amtsanwältin Jana Hegeholz. Auf den irakischen Jungen, der neu in der Gruppe war, hätte man besonders achtgeben müssen. „Alle wussten, dass er der deutschen Sprache nicht mächtig war.“

Woher hätte der 1,21 Meter große Junge wissen sollen, dass sich das Wasser im Nichtschwimmerbecken mit jedem Schritt auf dem schräg abfallenden Boden von 80 bis 140 Zentimeter vertiefen würde? Yad, der keine Schwimmflügel trug, „hätte nie ins Nichtschwimmerbecken gehen dürfen“, so der Vorwurf.

Etwa fünf Minuten habe es gedauert, bis die Erzieherinnen den Jungen vermissten. Der Liegeplatz der Kindergartengruppe lag hinter einer Hecke direkt am Beckenrand. Auch deshalb konnte Yad schnell außer Sichtweite an den Beckenrand gelangen. Zwei ältere Schüler entdeckten ihn gegen 13 Uhr in Bauchlage auf dem Wasser treibend.

Die angeklagten Erzieherinnen schweigen vor Gericht

Im Schwimmbereich seien die Schwimmmeister für die Sicherheit der Kinder verantwortlich gewesen, so die Anklage. Der 64-Jährige und sein Sohn (33) hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Demnach kontrollierte der Senior die technischen Anlagen, während sein Sohn ausschließlich den Schwimm- und Sprungbereich beobachtete.

Ihre Verteidiger weisen die Verantwortung für den Unfall zurück. „Die Schwimmmeister können nicht überall hinschauen.“ Die Anwälte der Erzieherinnen gaben keine Stellungnahme ab und rieten ihren Mandantinnen zu schweigen. Das letzte Foto von Yad zeigt den Jungen inmitten einer fröhlichen Kinderschar im Schwimmbad. Die Badehose, die er auf dem Gruppenbild trägt, haben seine Eltern noch nie gesehen. Als der Vater am Unglückstag gegen 13.45 Uhr seinen Sohn vom Kindergarten abholen will, ist die Polizei da. Der Mutter läuft ein Mädchen entgegen, das Kurdisch spricht: „Dein Kind ist tot!“ habe es gerufen.

Fortsetzung des Prozesses am Dienstag

„Wieso ist das passiert?“ Seit dreieinhalb Jahren suchen die Eltern nach Antworten. „Wir sind immer am Schwimmbad vorbeigegangen“, sagte die Mutter gegenüber dem Abendblatt, „Aber Yad wollte nie da rein. Er hatte Angst vor Wasser. Auch weil wir über das Meer nach Deutschland geflüchtet sind.“ Die Mutter ist seit dem Unfall in Behandlung und nimmt Medikamente. „Viele offenen Fragen habe ich im Kopf. Ich kann wegen meiner beiden anderen Kinder nicht ins Krankenhaus.“ Sie beklagt, dass bei einer Trauerfeier für Yad in einer Kirche außer dem Bad Bramstedter Bürgermeister niemand für die Familie da gewesen sei. „Nur die beiden Schulkinder, die mein Kind im Wasser haben liegen sehen, waren da.“ Yads älterer Bruder hat den Unfall kaum verkraftet und sei ebenfalls in Behandlung.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers verzögerten Bemühungen der Prozessbeteiligten um eine Beendigung ohne Urteil das Verfahren. Auch gestern zogen sich die Juristen zu Verständigungsgesprächen zurück. Das Ergebnis will Strafrichter Thomas Schiers bei der Fortsetzung des Prozesses am nächsten Dienstag mitteilen.