Bad Segeberg. Bei der Veranstaltung im April 2017 ging es hoch her. Wegen Körperverletzung steht jetzt ein 19-Jähriger vor Gericht.

Wer in den ruhigen Dörfern der ländlichen Region eine Fete unter freiem Himmel besucht, der weiß, dass dort nicht nur Fassbrause angeboten wird. Weil die Besucher zu Bier oder Schnaps ein freundschaftliches Verhältnis unterhalten, geht es dort oft „lebhaft“ zu. Manchmal haben diese feucht-fröhlichen Veranstaltungen auch ein juristisches Nachspiel.

Vor dem Jugendgericht Bad Segeberg musste sich ein 19-Jähriger verantworten – der Vorwurf: Körperverletzung. Dem breitschultrigen Mann wurde vorgeworfen, im April 2017 beim Osterfeuer in Tensfeld kräftig hingelangt zu haben. Er hat, laut Anklage, einem Zechkumpan eine Faust ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt dabei eine Prellung des Nasenbeins.

Angeklagter will nüchtern gewesen sein

Was gegen 2 Uhr morgens auf dem dörflichen Sportplatz im Detail abgelaufen ist, nötigte der Amtsrichterin eine mühselige Aufklärungsarbeit ab. Zwar leugnete der Angeklagte den Tatvorwurf nicht, aber er habe sich provoziert gefühlt. „Wir stritten uns am Tresen. Irgendwann fing er an, mich zu beleidigen. Was er genau schrie, ist längst aus meinem Kopf“, gestand der Landwirt-Azubi. Er sei damals, beteuerte er, „absolut nüchtern“ gewesen. Nach einem lautstarken Wortgefecht kam es dann zu einer Rangelei. Beide gingen zu Boden. „Irgendwann hatte ich von ihm die Schnauze voll. Als der Typ wieder stand, habe ich einmal kurz hingelangt“, so seine verschwommene Erinnerung.

Diese Darstellung des Beschuldigten konnte die Jugendrichterin nicht auf ihren Wahrheitsgehalt abklopfen: Das angebliche Opfer hatte es vorgezogen, kurz vor Verhandlungsbeginn per Telefon abzusagen. Weil der Zeuge die Einladung mehrere Wochen vor dem Prozesstermin erhalten hatte, wird für ihn ein Ordnungsgeld fällig. Obwohl ein 22-Jähriger Augenzeuge der handfesten Auseinandersetzung war, konnte er wenig zum Tatablauf beitragen.

Die Beweislage ließ nur einen Freispruch zu

„Party machen“ war angesagt und zum damaligen Zeitpunkt hätten die Beteiligten „schon reichlich intus“ gehabt. „Die Klopperei passierte rasend schnell.

„Nachdem, was sie bei der Polizei ausgesagt haben, waren sie offenbar bei einer anderen Veranstaltung“, sagte der Staatsanwalt. Sicher sei nur, dass der Angeklagte zugeschlagen habe. Bei dieser dünnen Beweislage entschied die Richterin, den Angeklagten freizusprechen: „Den Schlag hat er eingestanden, aber eventuell war es auch Notwehr.“