Norderstedt. Der Lagerleiterin kann Diebstahl von Fernsehern nachgewiesen werden – Amtsgericht verurteilt sie zu einer Bewährungsstrafe.

Einen Tag vor dem Ende ihrer Probezeit erhielt die neue Mitarbeiterin die fristlose Kündigung. In den Monaten zuvor, warf ihr die Staatsanwaltschaft im Amtsgericht Norderstedt vor, hatte sich die damalige Lagerleiterin in einem Elektrofachmarkt in Kaltenkirchen großzügig bedient. Laut Anklage ließ die gelernte Einzelhandelskauffrau zwischen Oktober 2015 und März 2016 hochwertige Artikel wie Notebooks, Flachbildfernseher und Handys im Gesamtwert von 7200 Euro mitgehen.

Beim ersten Verhandlungstermin im vorigen November hatte die Angeklagte alles abgestritten. Diesmal kamen mehrere Zeugen zu Wort. Zum Tatvorwurf verweigerte die 49 Jahre alte Frau vor Amtsrichter Matthias Lohmann allerdings erneut die Aussage. Hauptzeuge war der einstige Marktleiter, für den die Fehlbestände im Lager damals unerklärlich waren. Ein Dieb in den eigenen Reihen war für den 40-Jährigen in seinem 16-köpfigen Team unvorstellbar. Umgehend rief er eine Kollegenrunde ein, setzte eine Prämie für Hinweise aus und ordnete Taschenkontrollen an – alles ohne Erfolg.

Auf die richtige Spur kam der Marktleiter bei der Sichtung der internen Videobänder. Darauf konnte er den Abtransport zweier in Originalkartons verpackter TV-Geräte verfolgen. Seelen-ruhig trug die Mitarbeiterin, die im Lager für die ein- und ausgehende Ware verantwortlich war, die unter Verpackungsmüll versteckten Kartons aus dem Lager. „Sie stritt alles ab. Ich appellierte an ihre Ehrlichkeit, aber sie blieb emotionslos bei ihrer Darstellung“, betonte der Zeuge.

Angeklagte wollte Diebesgut über das Internet verkaufen

Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten neben den Fernsehern auch weiteres Diebesgut aus dem Elektrofachmarkt. Auf der Festplatte ihres Computers waren ihre Verkäufe übers Internet registriert. Die Artikel bot die Frau jedes Mal unter dem Ladenpreis an. Um die Herkunft der Geräte zu erklären, legte die Frau den Kripobeamten sogar eigens gefälschte Kaufbelege eines anderen Fachmarktes vor.

Welche gefundenen Geräte in der Wohnung nun wirklich aus dem Elektrofachmarkt stammten, war jedoch nicht eindeutig nachweisbar. Der Grund: Der Fachmarkt hatte die fehlenden Artikel nicht mit individuellen Gerätenummern registriert. Bezeichnenderweise waren die Anzahl und die sichergestellten Artikel aber identisch.

Die Angeklagte verfolgte die Hauptverhandlung schweigend und mit eisiger Miene. Die geschiedene Mutter eines 23 Jahre alten Sohnes zeigte auch keinerlei Regung, als sie der Amtsrichter zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilte. Der Diebstahl zweier Fernseher konnte ihr nachgewiesen werden, bei den anderen reichten die Beweise nicht. Vom Erlös ihres Beuteguts muss die Frau den eindeutig nachgewiesenen Schaden von 2190 Euro zurückzahlen. In der dreijährigen Bewährungszeit hat sie darüber hinaus jeden Monat den Betrag von 50 Euro an ein Kinderhospiz zu überweisen.