Kiel/Norderstedt. Das Kieler Landgericht verurteilt zwei 20-Jährige nach Raubüberfällen in Norderstedt. Drei Mal schlugen die Täter in einem Hotel zu.
Vor einem Jahr hatten die beiden gleichaltrigen Cousins (20) bei drei bewaffneten Raubüberfällen auf ein Hotel in Norderstedt innerhalb weniger Tage etwa 3800 Euro erbeutet, so die Anklage. Wie eine Sprecherin des Kieler Landgerichts jetzt auf Nachfrage mitteilte, wurden die damals maskierten Täter von der Jugendkammer wegen besonders schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ungewöhnlich war der unterschiedliche Werdegang der Cousins, die einer albanischen Familie angehören. Während der eine als Sohn eines erfolgreichen Immobilienmaklers in Norddeutschland in materiellem Wohlstand aufwuchs, stammt sein Verwandter aus ärmlichen Verhältnissen. Er wuchs in einem Dorf auf dem Balkan auf. Erst kurz vor den Raubtaten war der bisher unbescholtene 20-Jährige zu seinen Verwandten nach Norderstedt gezogen.
Hier traf der Zuwanderer auf seinen einschlägig vorbestraften Cousin, dessen luxuriöse Umgebung aus Sicht des Jugendgerichtshelfers nur schwer mit den Raubtaten in Übereinstimmung zu bringen war. Der Norderstedter, der laut Gutachten unter dem Regiment eines gewalttätigen Vaters litt und spielsüchtig ist, wurde unter Einbeziehung einer einschlägigen Vorverurteilung zu drei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Gegen seinen nicht vorbestraften Verwandten verhängte die Kammer zwei Jahre und zehn Monate.
Bei den Überfällen auf das Hotel im Norderstedter Ortsteil Glashütte hatten die jugendlichen Täter den Portier mal mit einem Messer, mal mit einer Pistole bedroht. Den dritten Überfall am 11. Februar 2017 erlebte auch eine junge Mutter mit ihrem Kind mit. Darüber hinaus hatte das Duo in einer Spielhalle in Hamburg-Wandsbek knapp 800 Euro erbeutet.
Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wichen im Strafmaß nur unwesentlich vom Urteil der Kieler Jugendkammer ab. Das Kieler Landgerichts ordnete die Einziehung des Vermögens der Angeklagten in Höhe der Beute an.