Kreis Segeberg. Landrat Jan Peter Schröder fordert Zuschüsse für Feuerwehrfahrzeuge von den Gemeinden zurück und bemängelt Formfehler.
Seit Jahren beschäftigt ein Rechtsstreit mit dem Kreis Segeberg fünf Gemeinden aus der Region. Beide Seiten zanken sich um Zuschüsse, die der Kreis für Feuerwehrfahrzeuge gezahlt hatte und nun zurückfordert. Dabei geht es insgesamt um einen hohen sechsstelligen Betrag. Die nächste Runde in der juristischen Auseinandersetzung steht jetzt bevor: Die Kontrahenten gehen in die nächste Instanz und ziehen vors Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig. Ein Einigungsversuch des OVG per Mediation mit dem Ziel eines Vergleichs wurde vom Kreis abgelehnt. Die Gemeinden stimmten zu. Offenbar fühlt sich die Verwaltung im Segeberger Kreishaus eindeutig im Recht und erwartet ein klares Urteil.
Konkret geht es darum, dass der Kreis seine Zuschüsse zurückfordert, weil er den Gemeinden Fehler bei der Anschaffung der Autos vorwirft. Weil dort bei der Bestellung von Fahrzeugen rechtlich angeblich nicht sauber gearbeitet wurde, will die Kreisverwaltung das bereits gezahlte Geld zurück. Und zwar zu 100 Prozent.
Dagegen klagen Großenaspe, Armstedt, Hasenkrug sowie die Amtsverwaltung Kisdorf-Land und Sievershütten. Dabei geht es um Summen, die bei kleinen Gemeinden von großer Bedeutung sind: In Hasenkrug sind es 48.000, in Großenaspe 56.000 Euro. Betroffen sind jedoch weitaus mehr Kommunen. Der Kreis selbst nennt die Zahl 26.
Christian Stölting von der Amtsverwaltung Bramstedt-Land geht davon aus, dass das Verfahren auch in anderen Landesteilen aufmerksam beobachtet wird. „Die warten ab, wie es bei uns ausgeht“, sagt der Leitende Verwaltungsbeamte. Die Summen, um die es in Schleswig-Holstein geht, dürften eine siebenstellige Höhe erreichen.
In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war Armstedt am 6. April 2017 erfolgreich. Die anderen vier Gemeinden unterlagen dem Kreis und gehen jetzt zum Oberverwaltungsgericht. Das plant auch der Kreis, der den Erfolg von Armstedt anficht. Alle Prozessbeteiligten haben einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.
Folgende Vorwürfe erhebt das Gemeindeprüfungsamt des Kreises gegen die Gemeinden: Fahrzeuge wurden ohne öffentliche Ausschreibung beschafft, das Beschaffungsverfahren wurde unzureichend dokumentiert, die Feuerwehren hätten rechtswidrig Produkte bestimmter Hersteller bestellt. „Das Vergaberecht ist zweifelsohne zu kompliziert und fast überbordend, aber geltendes Recht“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. „Es lässt uns keinen Spielraum. Wenn Fehler gemacht wurden, dann gibt es derzeit leider nur eine Rückforderung zu 100 Prozent.“
Dass grundsätzlich 100 Prozent fällig werden und in keinem Fall weniger, ist besonders für die Dörfer kaum verständlich. Abgestufte Rückforderungen seien in anderen Bundesländern üblich, sagt Christian Stölting. In einem vergleichbaren Verfahren sei darüber hinaus vor vier Jahren eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Kreis Herzogtum Lauenburg mit Gemeinden zwischen 15 und 20 Prozent erzielt worden.
Die Stadt Norderstedt geht einen Sonderweg und beauftragt grundsätzlich ein externes Büro, wenn Fahrzeuge für die vier Ortswehren beschafft werden müssen. Diese Praxis habe sich bewährt und sorge für rechtssichere Verfahren, sagt der Leiter des Amtes für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Joachim Seyferth. Er beklagt auch, dass Ausschreibungen und Verfahren extrem kompliziert seien: „Da blickt keiner mehr durch.“ Manchmal genüge schon eine falsche Formulierung und die ganze Prozedur sei ungültig.
Als problematisch bewertet Seyferth außerdem, dass Vergabeverfahren ungültig seien, wenn nur ein Anbieter genannt werde. Dabei werden manche Leistungsanforderungen für bestimmte Geräte nur von einer Firma erfüllt.
Das Vorgehen des Kreises gegen die Feuerwehren sorgt schon seit Beginn des Streits vor mehreren Jahren für atmosphärische Störungen. Führungskräfte werfen der Kreisverwaltung schlechten Stil vor, weil sie Zuschüsse gezahlt habe, ohne deren Rechtmäßigkeit vorher zu prüfen.
Auf Initiative des Verwaltungschefs von Bad Bramstedt-Land, Christian Stölting, beschäftigt sich seit April 2017 eine Arbeitsgruppe mit der Frage, wie künftig die Verfahren ablaufen sollen. Auf Landeseben schlägt er die Gründung einer Beratungsstelle vor, an die sich Städte und Dörfer bei Fragen zu Ausschreibungen und Vergabe wenden können.
Wann über die Zulassung der Berufungen entschieden wird, ist noch offen. „Ein Termin ist noch nicht abzusehen“, sagt ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.