Norderstedt. Tierschutzbeauftragte ist sicher, dass der Besitzer sich der Verantwortung entziehen wollte. Hündin soll in Norderstedt gelebt haben.
Ein trauriges Hundeschicksal beschäftigt den Hamburger Tierschutzverein, der unter anderem wegen Tierquälerei ermittelt und Strafanzeige bei der Polizei gegen den Halter gestellt hat. Und da führt die Spur nach Norderstedt, wo sie sich allerdings auch verliert. Nun hofft Sina Hanke, Tierschutzberaterin beim Hamburger Tierschutzverein, dass die Norderstedter ihr helfen, den Halter des Tieres ausfindig zu machen. Für Hinweise, die zur Überführung des Täters oder der Täter führen, haben die Tierschützer eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt.
Was ist passiert? Am 18. Oktober wurde die 13 Jahre alte Mischlingshündin Lisa in einem Gebüsch an der Tatenberger Schleuse im Bezirk Hamburg- Bergedorf gefunden. Die Hündin konnte nicht mehr aufstehen, der Finder brachte sie ins Tierheim an der Süderstraße. „Der Verdacht, dass das Tier akut beispielsweise durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde, bestätigte sich nicht“, sagt Sina Hanke. Vielmehr hätten die Tierärzte festgestellt, dass die Verletzungen auf eine insgesamt schlechte Verfassung zurückzuführen seien.
Die Mediziner diagnostizierten „bei der freundlichen Hündin“ eine hochgradige knöcherne Veränderung an der Wirbelsäule, die zu so akuten und starken Schmerzen führte, sodass das Tier nicht mehr aufstehen konnte. Ein weiterer Grund dafür war das ausgekugelte Hüftgelenk. „Eine Blutuntersuchung bestätigte schließlich die traurige Vermutung: Lisa drohte an Organversagen zu sterben und musste schließlich von unseren Tierärzten eingeschläfert werden. Das Krankheitsbild zeigt, dass die Hündin offenbar ohne Behandlung einem längeren Martyrium ausgesetzt war“, sagt die Tierschutzberaterin. Der Besitzer habe sich offenbar seiner Verantwortung entziehen wollen und Lisa zum Sterben an der Straße abgelegt.
Mischlingshündin Lisa trug Kettenhalsband
Sina Hanke weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren nach Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Einem Lebewesen zudem länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zuzufügen, erfülle den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17, Absatz 2, des Tierschutzgesetzes, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. „Genauso verhält es sich, wenn man einem Tier die notwendige medizinische Hilfe nicht zukommen lässt oder das Tier unnötig lange Schmerzen und Leiden aussetzt, ohne es rechtzeitig durch einen Tierarzt zu erlösen“, sagt Sina Hanke.
Die 59 Zentimeter große Mischlingshündin trug ein Kettenhalsband. Zwar konnte anhand des Microchips ein Halter ausfindig gemacht werden, der auch Angaben zu der Hündin machen konnte, aber auch angab, die Hündin bereits vor acht Jahren an Unbekannt weitergegeben zu haben. Nach einem Fahndungsaufruf in Hamburger Medien meldete sich eine weitere Vorbesitzerin der Hündin. Sie gab an, den Hund 2009 an neue Halter übergeben zu haben, ein junges Pärchen mit einem kleinen Kind. Die Familie habe in den Hochhäusern an der Ecke Waldstraße/Friedrichsgaber Weg in Norderstedt gewohnt.
Nun fragt die Tierschutzberaterin: Ist die Hündin dort bekannt? Wie lange hat sie dort gelebt? Wurde sie eventuell von dort weitergereicht oder lebte sie hier bis zuletzt?
Hinweise bitte an die Tierschutzberatung, Telefon 040/21 11 06 25, montags bis freitags von 10–14 Uhr, oder per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.