Henstedt-Ulzburg. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts geht das Investoren-Ehepaar Beckmann in Berufung. Sie sehen sich von der Gemeinde betrogen.

Der Groll gegen die Gemeinde gehört inzwischen zum Ortsbild: Das Henstedt-Ulzburger Investoren-Ehepaar Inge und Horst Beckmann macht seinem Ärger über die Gemeindeverwaltung und die Gemeindepolitiker wegen einer ausstehenden Baugenehmigung mit zwei großen Schildern Luft. Seit einem Jahr stehen sie auf dem freien Grundstück gegenüber des AKN-Bahnhofs Ulzburg-Mitte. So schnell werden die überdimensionalen Protestschilder wahrscheinlich nicht verschwinden: Beckmann will nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht nicht aufgeben, geht in Berufung und schaltet damit das Oberverwaltungsgericht ein. Der Streit zieht sich also noch mindestens einige Monate, wahrscheinlich sogar noch wesentlich länger hin.

Es geht um den Bau eines Geschäfts- und Ärztehauses, das schon längst hätte stehen können. Aber das Filetgrundstück mitten im Ulzburger Zentrum liegt immer noch brach.

Horst und Inge Beckmann haben das Grundstück gekauft, als es noch mit einer heruntergekommenen Ladenzeile und einer unbewohnten Jugendstilvilla bebaut war. Die Baupläne machten sie früh öffentlich, aber gebaut wurde nicht, weil die Gesamtlage in Ulzburg-Mitte ungeklärt war. Erst als feststand, dass mit dem City Center Ulzburg (CCU) ein neues Einkaufszentrum entstehen wird, wurde auch das Investorenehepaar Beckmann aktiv. 2012 wurde der Bauantrag gestellt. Politik und Verwaltung änderten sogar extra den Bebauungsplan, um alle Voraussetzungen zu schaffen.

Inzwischen gelten aber andere Voraussetzungen: Die Politik erließ eine Veränderungssperre für Ulzburg-Mitte, weil zunächst geklärt werden soll, wie und wo gebaut werden kann. Zum Nachteil des Ehepaares Beckmann: Es darf wegen der Veränderungssperre nicht bauen. Die Gemeinde verweigerte auch die in der Satzung der Veränderungssperre vorgesehene Ausnahmegenehmigung.

Im Dezember 2014 reichten die Beckmanns Klage beim Verwaltungsgericht ein, um auf diesem Wege die Erteilung einer Baugenehmigung zu erreichen. Jetzt wurde die Klage abgewiesen. Für die Gemeindepolitiker bedeutet das: Sie können sich in Ruhe mit der umfassenden Neuordnung des zuständigen Bebauungsplanes 86 kümmern. 2016 sollen im Umwelt- und Planungsausschuss endlich Fakten geschaffen werden.

Inge und Horst Beckmann allerdings wollen weiterkämpfen, weil sie auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht auf die von ihnen gewünschte Bebauung verzichten wollen. Beckmann-Justiziar Günther Schütze glaubt, in der zweiten Instanz an gute Chancen für das Investoren-Ehepaar. Denn seiner Ansicht nach hat beim Verwaltungsgericht weniger die Faktenlage, sondern die Einzelansicht des Richters den Ausschlag für das Urteil gegeben.

„Das Einzelrichterurteil trifft die Sachlage nicht“, sagt Rechtsanwalt Schütze, der zudem der Ansicht ist, dass Inge und Horst Beckmann von der Gemeinde „gelinkt“ worden sind. Sollten die Beckmanns vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig Recht bekommen, könnten auf die Gemeinde Henstedt-Ulzburg Kosten in unübersehbarer Höhe zukommen: Auch der entgangene Gewinn würde in Rechnung gestellt werden, kündigt Günther Schütze an. „Als der Bauantrag im Dezember 2012 gestellt wurde, entsprach er schließlich den rechtlichen Voraussetzungen.“

Geklärt werden muss auch die Rolle des Kreises Segeberg, der nach Ansicht des Justiziars nach dem Erlass der Veränderungssperre rechtzeitig hätte einschreiten müssen. Der Kreis ist für Bauanträge aus Henstedt-Ulzburg die Genehmigungsbehörde.