Land sieht keinen Anlass, die Bewohner an der Schleswig-Holstein-Straße zu schützen
Henstedt-Ulzburg. Seitdem die Schleswig-Holstein-Straße zum Autobahnzubringer aufgestiegen ist, steigt die Verkehrsbelastung immer weiter an, das Land Schleswig-Holstein weigert sich aber, die Anlieger vor Lärm zu schützen. Diese Aussage hat der CDU-Landtagsabgeordnete Volker Dornquast vom Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer, bekommen. Dornquast hatte nach einem Bericht im Hamburger Abendblatt über die Lärmprobleme und die Forderungen der Anlieger nach einem Lärmschutzzaun eine Kleine Anfrage gestellt.
Wie stark der Verkehr auf der Schleswig-Holstein-Straße seit 2003 gestiegen ist, lässt sich heute nur erahnen, offizielle Unterlagen gibt es darüber nicht. Im Jahre 2000, also drei Jahre vor der Anbindung der Schleswig-Holstein-Straße an die Autobahn, wurden 12.228 Fahrzeuge pro Tag gezählt, Im Jahre 2005 waren es bereits 15.275 Kfz mit einem Lkw-Anteil von 7,6 Prozent. Aktuellere Zählungen gibt es nicht: Das Land zählt den Verkehr auf Landesstraßen nur alle fünf Jahre, verzichtete aber 2010 wegen der angespannten Haushaltslage darauf. Erst im kommenden Jahr dürfte es demnach wieder Verkehrszählungen auf den Landesstraßen geben.
Die Anwohner auf Henstedt-Ulzburger und Norderstedter Seite aber benötigen eine solche Zählung gar nicht: Sie spüren täglich, dass der Verkehr stark zugenommen hat und immer mehr wird.
Volker Dornquast will vom Verkehrsminister wissen, ob zur Straßenbaulast, die beim Land Schleswig-Holstein liegt, auch die Verpflichtung zum Bau der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen gehört. Das Land sagt nein: Minister Meyer lehnt den Bau von Lärmschutzmaßnahmen ab, weil er keine rechtliche Verpflichtung dafür sieht. Dornquast ist empört: „Diese Rechtsauffassung kann keinen Bestand haben“. Richtig sei, dass eine solche Verpflichtung nur bestehe, wenn auf Grund eines baulichen Eingriffs die Kriterien gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung erfüllt werden. „Unstrittig ist durch die Schaffung des neuen Autobahnzubringers eine wesentliche Veränderung auf der Schleswig-Holstein-Straße eingetreten, zum Nachteil der Anlieger.“
Darauf folgert der Landtagsabgeordnete aus Henstedt-Ulzburg: „Der Bau von Lärmschutzmaßnahmen ist daher nicht nur angemessen, sondern rechtlich sogar geboten.“ Er fordert den Minister auf, diesen Fall persönlich aufzugreifen, um im Sinne der Anlieger eine kurzfristige Lösung zu finden. Für ein positives Signal würde Dornquast auch das Vorziehen der Fünf-Jahres-Zählung auf 2014 halten.
Ob sich das Verkehrsministerium auf die Forderungen des Landtagsabgeordneten, der ja auch mal Bürgermeister in Henstedt-Ulzburg war, einlässt, weiß niemand. Hilfe könnte jedoch von anderer Seite kommen. Während der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses wurde den Anliegern signalisiert, sie müssten einen offiziellen Antrag auf Erstellung eines Lärmschutzwalles stellen. Das ist vor wenigen Tagen geschehen. Während der nächsten Sitzung des Ausschusses am 1.September wird darüber diskutiert.
„Wir gehen davon aus, dass die Gemeinde nun den Ernst der Lage verstanden hat und sich intensiv mit dem Thema beschäftigen wird“, formulieren die Anlieger in ihrem Antrag. Sie gehen in dem Brief an die Gemeinde und Gemeindepolitiker auch auf die Frage der Enteignung von Grundstücken ein. Denn der Bau eines Lärmschutzwalles auf Kosten der Gemeinde ist bisher auch daran gescheitert, dass ein einzelner Anlieger sich bisher geweigert hat, einen Teil seines Grundstücks für den Bau eines Walles oder einer Wand zur Verfügung zu stellen. Eine Enteignung war von der Gemeinde erst kürzlich abgelehnt worden.
„Warum wird eine Enteignung bei einem einzelnen Anwohner als nicht angemessen angesehen, während zahllose Anwohner einer unzumutbaren Lärmquelle ausgesetzt sind, die einer Enteignung gleich kommt, da die Gärten nicht mehr zu nutzen sind und das über viele Jahre erbaute Eigentum massivem Wertverlust unterliegt?“ fragen die Anlieger in ihrem Antrag.